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Köln - Wer sitzt hier auf der Anklagebank?

An einem späten Sonntagabend im Dezember 2019 spazieren vier junge Männer, 18 bis Anfang 20, am Rheinufer in Köln-Porz entlang. Sie trinken Wodka mit Saft gemischt aus Bechern, hören Musik und bleiben vor einem Haus stehen. Ein Mann tritt in den Garten. Er hat eine Pistole dabei. An der Gartenmauer kommt es zum Streit, wobei der 72-Jährige die jungen Männer rassistisch beleidigt haben soll. Dann schießt er, einmal. Er trifft einen der Männer in den Oberarm und wird noch in derselben Nacht verhaftet.

Aufmerksamkeit erregt dieser Fall, weil der mutmaßliche Täter Lokalpolitiker ist: Hans-Josef Bähner sitzt zum Tatzeitpunkt für die CDU in der Bezirksvertretung Köln-Porz. Der bekannte Medienanwalt Höcker versucht, den Namen aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. CDU-Generalsekretär Ziemiak löscht sogar einen distanzierenden Tweet, in dem er Bähners Namen nennt.

Doch das öffentliche Interesse ist groß - auch, weil der Angeschossene von sich aus den Kontakt zu den Medien sucht, um auf die rassistischen Beleidigungen hinzuweisen. Er ist in Polen geboren, zwei seiner drei Begleiter an dem Abend sind nicht-weiß. Auf Facebook hatte Bähner außerdem allerlei AfD-nahe, teilweise rechtsradikale Inhalte geteilt. Die Abteilung für Staatsschutz und politische Strafsachen der Staatsanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen. Die Kölner CDU sitzt die Sache aus: Während die parteilose Bürgermeisterin Reker sich nach ein paar Tagen distanziert, kommt von der Partei erst spät ein Statement: Konflikte mit Gewalt zu lösen sei falsch, bis zu einem Urteil gelte die Unschuldsvermutung. Bähner legt alle politischen Ämter nieder.

Der Angeklagte schweigt

Knapp zwei Jahre nach der Tat, nachdem der Prozess lange verschoben worden war, hat er kürzlich vor dem Landgericht in Köln begonnen. Und Bähner? Schweigt. Der Mann mit der Brille, den weißen Haaren und dem Schnurrbart schüttelt bisweilen müde den Kopf und lacht zynisch in sich hinein, ansonsten verfolgt er den Prozess ungerührt.

Dass er nach dem ersten Schuss nicht noch einmal schoss, hat die Staatsanwaltschaft als Rücktritt vom versuchten Totschlag ausgelegt. Somit musste Bähner nicht in Untersuchungshaft. Angeklagt ist er stattdessen wegen gefährlicher Körperverletzung, illegalen Waffenbesitzes und Beleidigung.

Was in der Dezembernacht aus seiner Sicht geschehen ist, lässt der Angeklagte seinen Anwalt Mutlu Günal zu Beginn verlesen: Weil kurz zuvor eine Nachbarin mit einem Messer bedroht worden sei, lagere er im Nachttisch zwei Pistolen, die Munition separat; wenn er Abends den Hund rauslasse, sei er seitdem auch immer bewaffnet gewesen. An dem besagten Abend habe er auf dem Gehweg hinter der Gartenmauer eine körperliche Auseinandersetzung zwischen jungen Männern ausgemacht. Um zu helfen, sei er zur Mauer, dort aber selbst bepöbelt und geschlagen worden, wobei er sich den Mittelfinger gebrochen habe. Man habe sich gegenseitig beleidigt, das schon, möglicherweise habe er auch „Dreckspack" gesagt, aber „keinerlei rassistische Vokabeln gebraucht, das gehört nicht zu meinem Sprachgebrauch." Als er einen Warnschuss abgeben wollte, habe ihn ein Schlag auf den Unterarm taumeln lassen, wobei sich dann der Schuss gelöst habe.

Die Zeugen erzählen eine andere Geschichte

Die einzelnen Aussagen der vier Zeugen widersprechen dieser Einlassung: Sie seien an der Mauer zum Garten stehen geblieben, weil sich das spätere Opfer, Krys M., mit dem bellenden Hund angelegt habe - aus Spaß. Bähner sei zielstrebig auf sie zugekommen und von sich aus aggressiv gewesen. Er habe sie aufgefordert, sich zu „verpissen", sie als „Dreckspack", „Drecks-K**ken" und „Scheiß Ausländer" bezeichnet. „Ich habe zurück beleidigt, weil ich mich angegriffen gefühlt habe", erinnert sich Krys M., „Missgeburt", habe er gesagt, „Halt deine Fresse, Hurensohn." Er sei durchaus angetrunken gewesen. Geschlagen habe er Bähner nicht. Bähner soll versucht haben, ihn mit der Waffe zu schlagen. Dann habe er ihn mehrfach aufgefordert, auf sein Grundstück zu kommen, damit er schießen könne. Einer der drei Freunde habe versucht, M. von der Mauer wegzuziehen, und als sich dieser weggedrehte, habe Bähner aus kurzer Distanz geschossen. Drei der vier Zeugen berichten, dass sie immer noch psychisch unter dem Vorfall leiden, das Opfer berichtet darüber hinaus auch von bis heute andauernden körperlichen Schmerzen.

War der Schuss nun gezielt oder ein verunfallter Warnschuss? Das ist in den drei Prozesstagen etwas überraschend kaum Thema. Edith Lunnebach, Anwältin der Nebenklage, sagt dem Freitag, dass die (noch nicht vorgestellten) rechtsmedizinischen Gutachten Bähners Version klar widerlegen werden. Auch das Bodycam-Video des Polizeibeamten, der Bähner verhaftete, lässt Zweifel an dessen Version aufkommen: Es zeigt einen leicht mürrisch dreinschauenden Angeklagten, der sich ohne Widerstände durchsuchen und verhaften lässt. „Es machte den Eindruck, als wisse er, warum wir da sind", sagt der Polizeibeamte vor Gericht. Bähner, der sich heute als Opfer sieht, nutzt die Gelegenheit der Verhaftung jedenfalls nicht, darauf hinzuweisen, dass in Wirklichkeit er angegriffen worden sei. Später im Streifenwagen, nach Ende der Aufnahme, soll Bähner laut Polizei eine andere Version präsentiert haben: Er habe einen Schuss gehört und die Waffe im Garten gefunden - und also gar nicht selbst geschossen. Heute kann er sich das nicht erklären.

Die Strategie der Verteidigung ist klar: Die Zeugen hätten die rassistischen Beleidigungen nur erfunden. (Interessant: „Dreckspack" wertet man offenbar nicht als rassistisch.) „Das Opfer ist mein Mandant", sagt Verteidiger Mutlu Günal. Und so versuchen er und sein Kollege Krösing, mit scharfen Fragen herauszuarbeiten, dass die Zeugen sich abgesprochen hätten.

Laut Polizeiangaben hat nur das Opfer unmittelbar nach der Tat von rassistischen Beleidigungen gesprochen - die drei anderen erst in den zweiten Vernehmungen etwa zehn Tage später. Beweise für eine Absprache oder echte Klarheit bringen die teilweise stundenlangen, zähen Befragungen der Verteidigung aber nicht. Was entsteht, ist das Gefühl, die vier jungen Männer seien die eigentlichen Angeklagten. Selbst der Richter spricht die Anwältin des Opfers zweimal versehentlich als „Verteidigerin" an.

Strukturelle Ungleichheiten ziehen sich durch den Fall

Besonders unangenehm wird es, wenn der echte Verteidiger Günal seine eigenen Rassismus-Erfahrungen benutzt, um den Zeugen ihre abzusprechen. Er, mit türkischem Familienhintergrund, sei ja schließlich ein K**ke, aber doch nicht das in Polen geborene Opfer, das ergo also auch nicht als K**ke beschimpft worden sein könne. Der Zeuge F., dessen Familie Wurzeln in Afghanistan hat, weiß nicht mehr, ob er „Drecks-K**ke" oder „Drecksausländer" gehört hat. Verteidiger Günal: „Wenn ich rassistisch beleidigt werde, kann ich mich ganz genau daran erinnern, was zu mir gesagt wurde." Für Günal beweist die fehlende Erinnerung die Erfindung - Alkohol, Schock und die verflossene Zeit lässt er nicht gelten.

Zusammengefasst wird also behauptet: Ein CDU-Politiker, der rechte Inhalte bei Facebook postet, die CDU-Flüchtlingspolitik 2015 laut eigener Aussage äußerst kritisch sieht, schießt mit einer illegal in seinem Besitz befindlichen Waffe auf junge Männer, deren Familien Migrationsgeschichte haben, und bezeichnet sie als „Dreckspack". Einen rassistischen Hintergrund kann diese Tat aber nicht haben, denn der Angeklagte hat das K-Wort nicht gesagt - das haben sich die Zeugen nur ausgedacht. Ob die Strategie aufgeht, ist schwer zu sagen.

Die Fokussierung auf die konkrete Beleidigung verdeckt aber den Blick auf die strukturellen Ungleichheiten in diesem Fall: Wer im Bungalow in unmittelbarer Rheinnähe wohnt, und wer dort nur entlang spaziert; dass der Polizist, der den Notruf entgegen nimmt, ganz selbstverständlich fragt, ob der Täter Ausländer oder Deutscher sei; die Frage, warum die Opfer in der Tatnacht noch auf Schmauchspuren untersucht werden, während der Lokalpolitiker nach dem Schuss angerufen und höflich gebeten wird, das umstellte Haus zu verlassen - all diese Ungleichheiten deuten selbstverständlich nicht nur, aber auch auf strukturellen Rassismus hin. Darüber hinaus hat vielleicht auch der Zeuge F. einen Punkt, wenn er sagt: „Wenn einer zu mir und meinen Kollegen „Dreckspack" sagt, und wir haben Migrationshintergrund, dann kann man eins und eins zusammen zählen."

Die Verhandlung wird am 3.12. fortgesetzt.

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