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Wie es weiterging – mit den Energiepreisbremsen

Gestern hat der Bundestag die Strom- und Gaspreisbremsen beschlossen. Die Preisdeckel sollen ab März gelten und Verbraucher:innen auch rückwirkend für Januar und Februar entlasten. Um zum Energiesparen anzuregen, gelten die Preisdeckel jeweils für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Private Haushalte, Vereine und Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr zahlen dann für Erdgas maximal 12 Cent pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent und für Strom 40 Cent. Danach gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Die Preisbremsen sollen bis April 2024 gelten. Auch für die Industrie wurden Preisdeckel beschlossen.

Für die Stadtwerke Münster sind diese Entlastungen aber schwierig umzusetzen (RUMS-Brief vom 22. November 2022). Laut Pressemitteilung sind mehr als 250.000 Kund:innen und Verträge betroffen. Die Stadtwerke bräuchten deshalb bis März die Zeit, um die Gesetze zu analysieren und Maßnahmen vorzubereiten, schreibt uns Sprecherin Lisa Schmees auf Nachfrage. 

Eine Sache noch: Falls Sie Ihren Strom über die Grundversorgung der Stadtwerke beziehen, ändert sich für Sie nichts: Trotz der angekündigten Preiserhöhung im Februar 2023 liegt der Strompreis mit fast 39 Cent pro Kilowattstunde leicht unter dem Preisdeckel. (ast)


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