+++ Der
Verfassungsgerichtshof in Münster muss prüfen, ob das
nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz im Einklang mit dem
Grundgesetz steht. Laut einer Verfassungsbeschwerde,
die Mitglieder der Gesellschaft für Freiheit (GFF) und des Bündnisses
„Versammlungsgesetz NRW stoppen“ eingereicht haben, verletzt das
bundesweit einmalige Versammlungsverbot auf Autobahnen das Grundrecht
auf Versammlungsfreiheit. Autobahnen seien besser geschützt als der
Landtag oder NS-Gedenkstätten, heißt es in einer Pressemitteilung der GFF.
Die GFF schreibt uns auf Nachfrage, dass zudem ein Eilantrag
eingereicht wurde, der einige Normen bis zur endgültigen Entscheidung
außer Kraft setzen soll. Laut Jörg Sander, Pressesprecher des
Verfassungsgerichtshofs NRW, lasse sich noch nicht sagen, wann es zu
einer Entscheidung kommt. Sollten die Beschwerdeführer:innen in Münster
keinen Erfolg haben, sei der Rechtsweg laut GFF erschöpft. Da die
Jahresfrist für Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze dann verstrichen
ist, können Betroffene nur in Einzelfällen gegen Polizeimaßnahmen
klagen. Die Beschwerdeführer:innen könnten die Entscheidung des
Verfassungsgerichthofs NRW nur dann vor dem Bundesverfassungsgericht
anfechten, wenn sie gegen das Bundesverfassungsrecht verstoßen würde,
sagt Jörg Sander. (ast)
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