Annika Kremer

Freie Journalistin, Rheinberg

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Vorratsdatenspeicherung: Deutsche Telekom begrüßt neue Pläne

Die Deutsche Telekom begrüßt den am Mittwoch bekannt gegebenen Kompromiss bei der Vorratsdatenspeicherung - findet aber, dass die Mehrkosten für diese aufwändigere Lösung der Steuerzahler übernehmen soll.

Zustimmung von Telekom und Telefónica

Der Telekommunikations-Dienstleister begrüßt den von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas ( SPD) ausgearbeiteten Kompromiss, der unter anderem eine kürzere Speicherfrist vorsieht. Bei der alten deutschen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung wurden sämtliche Verbindungsdaten sechs Monate lang gespeichert. Nach den neuen, am Mittwoch veröffentlichten Leitlinien sollen Standortdaten vier Wochen, andere Metadaten zehn Wochen lang archiviert werden. Dass die Speicherfrist somit deutlich kürzer ausfalle, begrüße der Konzern grundsätzlich, sagte ein Sprecher der Deutschen Telekom auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Grundsätzlich müsse die Politik Freiheits- und Persönlichkeitsrechte gegenüber Sicherheitsbedürfnissen angemessen würdigen, denn es gehe schließlich "um das Vertrauen der Menschen".

Ähnlich äußerte sich ein Sprecher von Telefónica Deutschland (vermarktet unter O2/Hansenet). Er betonte, dass sich die geplante Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung nur in dem von den Gerichten skizzierten engen Korridor der Rechtmäßigkeit, insbesondere der Verhältnismäßigkeit, bewegen dürfe. "Eine stabile Rechtssicherheit für Bürger und Telekommunikationsnetzbetreiber ist essenziell", sagte der Sprecher.

Überwachung auf Kosten der Steuerzahler

Kritisch sieht die Deutsche Telekom allerdings, dass die Speicherfristen für Standortdaten und sonstige Verbindungsdaten unterschiedlich ausfallen. Die verschieden langen Speicherfristen bedeuteten einen erheblichen Mehraufwand, betonte der Unternehmenssprecher. Die Kosten für diesen Mehraufwand soll nach Ansicht des Unternehmens der Staat (und somit wahrscheinlich letztendlich die Steuerzahler) tragen. Das müsste allerdings erst verhandelt werden, denn eigentlich ist eine Entschädigung für die speichernden Unternehmen nur bei Entstehen einer " unverhältnismäßigen Kostenlast" vorgesehen.

Quelle: Golem, thx!

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