Anna Ebach

Freie Journalistin & Texterin, Freiburg

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E-Bike Kindertransport: von Anhänger bis Kindersitz

Grundsätzlich gilt, dass bei Pedelecs, die bis zu einer Geschwindigkeit von 25km/h fahren dürfen, Fahrradanhänger und Kindersitz montiert werden dürfen. Anders sieht es hingegen bei S-Pedelecs aus, die bis zu 45km/h schnell sind: Da diese rechtlich als Kleinkrafträder gelten, sind beim S-Pedelec Kindersitz und Anhänger nicht erlaubt.

Laut Straßenverkehrs­ordnung dürfen Fahrradanhänger inklusive Passagiere und Gepäck maximal 40 kg schwer sein. Ist das Gewicht höher, ist eine zusätzliche Brems­vorrichtung am Anhänger vorgeschrieben. Im E-Bike Fahrradanhänger dürfen maximal zwei Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren befördert werden, bei Lastenrädern gilt diese Altersbeschränkung nicht.

Eine Helmpflicht gibt es in Deutschland weder für Erwachsene noch für mitfahrende Kinder. Vor allem für Kinder, die auf dem Kindersitz mitfahren, ist dies jedoch auf jeden Fall empfehlenswert. Um die Sicherheit im Fahrradanhänger, Lastenrad und Kindersitz zu gewährleisten, sollte man seine Kinder unbedingt anschnallen. Beim E-Bike Fahrradanhänger kann man zudem einen Wimpel anbringen, damit der Anhänger im Stadtverkehr nicht übersehen wird.

Zuletzt gibt es auch eine Regelung für den Fahrer oder die Fahrerin: Wer eine Person transportiert, egal ob im Anhänger, Lastenrad oder Fahrradsitz, muss mindestens 16 Jahre alt sein.

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