Anja Lang

Freie Fachautorin für Medizinthemen, München

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Comeback der Kassenbrille

Foto: dpa/DPA

Nur gerecht, wenn die Versicherten einen Teil davon zurückbekommen. So bieten einige Krankenkassen ihren Versicherten inzwischen wieder finanzielle Zuschüsse zur Brille als freiwillige Zusatzleistungen an.

Diese Kassen zahlen einen Brillenzuschuss

Seit Juni letzten Jahres zahlt die BKK EWE ihren Versicherten bei Vorlage des Kaufbelegs alle drei Jahre einen Zuschuss zu Brille oder Kontaktlinsen von 33,90 Euro - unabhängig davon, ob sich die Sehstärke geändert hat oder nicht. 40 Euro erstattet die BKK Akzo Nobel Bayern für die erste Brille oder Kontaktlinsen und dann alle drei Jahre wieder, wenn sich die Sehstärke um 0,25 Dioptrien ändert. Alle zwei Jahre gibt es von der BKK Scheufelen pro Kontaktlinse oder Brillenglas 25 Euro dazu. Der Zuschuss von insgesamt 50 Euro wird aber nur dann erneut gewährt, wenn sich die Sehstärken nach zwei Jahren um mindestens 0,5 Dioptrien ändert.

Bis 100 Euro zahlt die BKK Thüringer Energieversorgung für die erste Brille oder Kontaktlinsen und dann alle drei Jahre wieder, bei einer Sehstärkenänderung von mindestens 0,5 Dioptrien. Sogar bis zu 200 Euro für die Sehhilfe zahlt die BKK Euregio ihren Versicherten und das alle drei Jahre wieder, selbst, wenn sich die Sehstärke nicht geändert hat. Ebenfalls 200 Euro, als persönliches Gesundheitsbudget für eine Sehhilfe, aber auch für andere medizinische Leistungen spendiert die BKK S+H ihren Mitgliedern. Den Bonus gibt es jährlich und unabhängig von einer Sehstärkenänderung.

Zwar keinen Zuschuss, zur normalen Brille, aber eine Erstattung von bis zu 150 Euro für eine zusätzliche Sportbrille bietet die Actimonda Krankenkasse all ihren minderjährigen Mitgliedern als besonderes Zuckerl an. Und bei der BKK Diakonie gibt es den Brillenzuschuss für Kinder nicht nur bis zum 18., sondern bis zum 25. Lebensjahr

Brillenzuschuss von 30 Euro bis 200 Euro

Wer beim Kauf der Brille Geld spart, kann die Euros in eine Brillenversicherung investieren. Gehen Brille oder die Kontaktlinsen kaputt, werden gestohlen oder gehen verloren, bekommen Sie, als Geschädigter, sofort Ersatz. Das gilt in der Regel auch für den Fall, wenn sich die Sehstärke stark ändert.

Oft sind Brillenversicherungen auch mit anderen praktischen Zusatzleistungen, wie einer kostenlosen Glaukom-Vorsorgeuntersuchung, einer Zahnkostenzusatzversicherung oder auch einer Auslandsreisekrankenversicherung, gekoppelt. Das macht vor allem dann Sinn, wenn Sie hier sowieso eine Absicherung wünschen. Welches Produkt für Sie in Frage kommt und wie viel es Sie jeweils kostet, erfahren Sie ganz einfach und bequem mit unserem Krankenzusatzversicherungs-Rechner.

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