Beharrlichkeit beim Geldeintreiben: Unsere Hörerin soll Bestellungen bezahlen, die sie nie getätigt hat. Doch weder Anrufe, schriftlicher Einspruch noch eine Anzeige bringen das Inkasso-Büro dazu, seine Forderungen aufzugeben.
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Andreas Schrank
Journalist, Tittling
Radio-Beitrag