Alexandra Rotter hat drei Ärztinnen vor das Mikrophon gebeten, um medizinische Klarheit in das Begriffsdickicht von Teilkrankenstand und Wiedereinstiegshilfe zu bringen, bzw. um die sich dahinter verbergenden Begehrlichkeiten der Wirtschaft und die auch durchaus vorhandenen Vorteile für Arbeitnehmerinnen zu beleuchten.
Gesendet am 4. März 2015 um 16:40
"Teilarbeitsfähigkeit sichert Arbeitsplätze, hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern", heißt es seitens der Wirtschaftskammer, die sich in Zukunft einen Teilzeitkrankenstand wünscht. Jemand, der am Computer arbeitet, müsste durch einen verstauchten Finger oder Knöchel nicht komplett ausfallen. Er könnte für eine bestimmte Zeit andere Tätigkeiten an einem "Schon-Arbeitsplatz" ausüben oder auch die Arbeitszeit reduzieren. Doch das ist derzeit gesetzlich nicht möglich, denn Arbeitnehmerinnen können in Österreich nur zu jeweils hundert Prozent krank oder arbeitsfähig geschrieben werden. Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich im Krankenstand komplett zu erholen, sodass er so rasch wie möglich wieder ganz in den Job zurückkehren kann. Mittelwege wie zum Beispiel in Schweden, Dänemark oder der Schweiz gibt es hierzulande noch nicht. Nun verhandeln die Sozialpartner seit kurzem über das Modell eines flexiblen Wiedereinstiegs nach längerer Krankheit. Diese Variante könnte vielen Betroffenen durchaus helfen. Denn Menschen nach einem Herzinfarkt, nach einer Krebserkrankung oder nach anderen gravierenden Beschwerdebildern müssen nach Ende des Krankenstandes zunächst mal zu 100 Prozent in den alten Job zurückkehren. 2013 gab es etwas mehr als 136.000 Krankenstände, die länger als sechs Wochen gedauert haben. Diese wurden in erster Linie von psychischen Beschwerdebildern (Depressionen etc.) sowie Krebserkrankungen verursacht. Die drittgrößte Gruppe sind Erkrankungen des Bewegungsapparates. Laut jüngstem Fehlzeitenreport sind im Jahr 2012 durch Krankenstände und Unfälle volks- und betriebswirtschaftliche Kosten in der Höhe von etwa 8,6 Milliarden Euro oder 2,7 Prozent des BIP entstanden.