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Fluglärm-Staatsvertrag: EuGH bestätigt Nachtflugverbot für Flughafen Zürich-Kloten

Die Landräte in der von Fluglärm besonders betroffenen Region Südbaden begrüßten die EuGH-Entscheidung einhellig. Der Waldshuter Landrat Tilman Bollacher (CDU) forderte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) erneut zu Nachverhandlungen mit der Schweiz auf der Grundlage der „ Stuttgart er Erklärung" auf, die unter anderem eine Begrenzung der Flugbewegungen auf 80 000 im Jahr einfordert. Bis jetzt werden jährlich 105 000 Anflüge auf Zürich-Kloten über deutsches Gebiet abgewickelt.

Bundesregierung sieht keinen Bedarf für Nachverhandlungen

Der Konstanzer Landrat Frank Hämmerle (CDU) sagte: „Klar ist, wenn jetzt wieder verhandelt wird, ist die Position Südbadens noch stärker." Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte sich Ende Februar für Nachverhandlungen ausgesprochen. Insbesondere für die umstrittenen Flughöhen und Anflugvarianten müssten eindeutige Regelungen gefunden werden. Andernfalls sei der Vertrag „für die deutsche Seite nicht mehrheitsfähig", so Kretschmann.

Bis zur Bundesregierung scheint diese Erkenntnis noch nicht vorgedrungen zu sein. Dort wird nach wie vor hartnäckig die Notwendigkeit von Nachverhandlungen bestritten. Von offizieller Seite sei davon „nie die Rede gewesen", erklärte der deutsche Botschafter Peter Gottwald in Bern gegenüber der „Neuen Züricher Zeitung". Nachverhandlungen mit dem Ziel einer Vertragsänderung seien nicht möglich. Es gehe lediglich darum, den Vertrag „durch Präzisierungen zu ergänzen", erläuterte der Diplomat. „Fragezeichen" sieht Gottwald bei der Luftverkehrsführung und dem umstrittenen gekröpften Nordanflug.

Ramsauer hatte im November 2012 die Ratifikation des Vertragswerks auf Eis gelegt, als der Widerstand aus Baden-Württemberg massiv geworden war und er bei den bevorstehenden Entscheidungen im Bundestag und Bundesrat Abstimmungsniederlagen befürchten musste.

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