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Kassenwechsel leicht gemacht

Auf ihren Gehaltsabrechnungen werden es gesetzlich Versicherte längst bemerkt haben: Seit Jahresbeginn müssen viele von ihnen mehr für die Krankenversicherung zahlen. Denn bei den Krankenkassen wird das Geld knapp.

Grund ist unter anderem die Corona-Pandemie. Diese verursacht zusätzliche Kosten, während zudem viele Versicherte in Kurzarbeit waren und dadurch geringere Beiträge eingezahlt haben. Eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox zeigt: 31 der insgesamt 76 allgemein zugänglichen Krankenversicherungen haben ihre Zusatzbeiträge erhöht. Betroffen sind damit fast 50 Millionen Menschen.

Wer nun darüber nachdenkt, zu einer anderen Kasse zu gehen, für den gibt es gute Neuigkeiten. Seit Jahresbeginn wurde der Versicherungswechsel deutlich vereinfacht, bürokratischer Aufwand reduziert. Doch wann lohnt sich dieser Schritt? Und was gilt es dabei zu beachten? Das erfahren Sie im Folgenden.

Ein Vergleich kann Vorteile bringen

„Haben Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse in letzter Zeit gewechselt oder dies in absehbarer Zeit vor?" Nur sieben Prozent der Befragten antworteten darauf mit Ja, so eine Umfrage im Auftrag von Check24 Anfang 2021.

Die Bereitschaft zu wechseln ist hierzulande also eher gering. „Viele Verbraucher in Deutschland denken, ein Wechsel bringe viel Aufwand mit sich", sagt Stefan Kreuzer, Fachberater für Krankenversicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern. Dies sei jedoch ein Irrglaube. „Außerdem wissen viele gar nicht, wie viel Geld sie pro Jahr durch einen Wechsel sparen können."

Dabei könnte sich ein Preisvergleich lohnen. Schließlich haben viele Kassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Wie hoch dieser jeweils genau ausfällt, wurde den Versicherten Anfang des Jahres per Post mitgeteilt. Keinen Brief haben diejenigen bekommen, deren Kasse den Beitrag nicht angehoben hat. Die Höhe des Zusatzbeitrags orientiert sich am Bruttoeinkommen und variiert daher von Person zu Person.

Im besten Fall können Versicherte mehrere Hundert Euro im Jahr sparen, wenn sie zu einer Kasse mit niedrigerem Beitrag wechseln. Wer die Kosten vergleichen will, findet Infos dazu im Internet (zum Beispiel unter www.krankenkassen.de) oder kann bei Verbraucherberatungsstellen nachfragen.

Kreuzer schätzt, dass dies nun viele Versicherte tun werden: „Durch die Gesetzesänderung wurde der Kassenwechsel vereinfacht, deshalb könnten sich nun mehr Verbraucher zu diesem Schritt entscheiden."

Was bedeutet Zusatzbeitrag und wie setzt er sich zusammen?

Die gesetzlichen Krankenkassen bekommen ihr Geld aus dem zentralen Gesundheitsfonds. In diesen zahlen alle Versicherten einen einheitlichen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent ihres Bruttogehalts ein. Dieser wird zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und -nehmern getragen.

Weil das aber meist nicht ausreicht, um den Finanzbedarf zu decken, können Kassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser wird ebenfalls zwischen Arbeitgeber und -nehmer aufgeteilt.

2021 haben alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erhoben. Dessen Höhe unterscheidet sich jedoch von Kasse zu Kasse. Gibt eine Kasse mehr Geld für die Versorgung der Versicherten aus als eine andere, muss sie diese Finanzierungslücke über einen höheren Zusatzbeitrag abdecken. Deshalb liegt der Zusatzbeitrag mancher Kassen nur bei 0,35 Prozent des Bruttoeinkommens, bei anderen Kassen dagegen bei 1,9 Prozent.

Vor der Regeländerung

Gesetzlich Versicherte dürfen zu jeder anderen gesetzlichen Krankenkasse gehen. Ihr Antrag darf nicht abgelehnt werden. Jedoch war ein Wechsel bis Ende 2020 nicht ganz einfach. Zum Beispiel waren Versicherte mindestens 18 Monate an ihre alte Kasse gebunden. Auch mussten sie der bisherigen Kasse eine Kündigungserklärung zusenden - und ihrem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse. Diese Regelungen wurden nun aufgehoben.

Diese Änderungen erleichtern den Wechsel Kürzere Bindungsfrist

Statt 18 Monate müssen Versicherte nur noch zwölf Monate lang Mitglied in ihrer bisherigen Krankenkasse gewesen sein, um wechseln zu dürfen.

Erhöht die Kasse ihren Zusatzbeitrag - so wie es dieses Jahr viele gemacht haben -, ist ein Wechsel dank des Sonderkündigungsrechts sogar innerhalb dieser Frist möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass man spätestens zum Ende des Monats kündigt, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird.

Keine Kündigung nötig

Wer die Krankenkasse wechseln möchte, braucht seit diesem Jahr nur bei der neuen Kasse einen Aufnahmeantrag zu stellen. „Eine Kündigung der bisherigen Kasse ist nicht mehr erforderlich", weiß Verbraucherschützer Stefan Kreuzer. Sie wird durch ein elektronisches Meldeverfahren zwischen den Kassen ersetzt. Die Versicherten bekommen keine Kündigungsbestätigung mehr, die neue Kasse informiert lediglich über den abgeschlossenen Wechsel.

Die neue Mitgliedschaft muss der Versicherte seinem Arbeitgeber anschließend formlos mitteilen. Wer arbeitslos ist, informiert die Agentur für Arbeit, Rentner den Rentenversicherungsträger. Beachten sollte man allerdings die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Wer im April den Beitragsantrag stellt, wird zum 1. Juli Mitglied in der neuen Kasse.

„Viele wissen gar nicht, wie viel Geld sie durch einen Wechsel sparen" Stefan Kreuzer ist Fachberater für Krankenversicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern

Was ist möglich bei einem Arbeitgeberwechsel?

Dann kann man einer anderen Kasse sofort beitreten, die zwölfmonatige Bindungsfrist entfällt. Den Antrag bis 14 Tage nach Arbeitsbeginn stellen.

Was gilt für vereinbarte oder laufende Behandlungen?

Da die meisten Leistungen gesetzlich geregelt sind, werden sie von allen Krankenkassen gleichermaßen übernommen. Es gibt jedoch Ausnahmen. „Daher empfehlen wir, vor einem Wechsel mit der neuen Krankenkasse in Kontakt zu treten und zu erfahren, in welchem Umfang die laufende oder schon vereinbarte Behandlung übernommen wird", sagt Verbraucherschützer Kreuzer. Am besten lasse man sich dies auch schriftlich bestätigen.

Geliehene Rollstühle und ähnliche vorübergehend genutzte Hilfsmittel muss man oft zurückgeben. Die neue Kasse stellt aber in der Regel gleichwertigen Ersatz. Hat eine von der alten Kasse genehmigte Behandlung noch nicht begonnen, müssen Versicherte bei der neuen Kasse erneut einen Antrag stellen.

Welche Kasse passt zu mir?

Das Angebot der gesetzlichen Kassen ist sehr ähnlich. Rund 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich festgeschrieben. Dazu zählen etwa medizinisch begründete Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte. Dennoch gibt es Unterschiede, die man bedenken sollte.

Dazu zählt laut Verbraucherschützer Kreuzer nicht nur die Beitragshöhe, sondern auch die angebotenen Zusatzleistungen. „Die Kostenübernahme einer professionellen Zahnreinigung und der Zuschuss zur Osteopathie sind bei vielen Krankenkassen sehr unterschiedlich." Auch die Öffnungszeiten und Erreichbarkeit variieren, ebenso wie die Wahltarife und Bonusprogramme.

Die Versicherten sollten daher ihre eigenen Vorlieben mit dem Angebot der Versicherer abgleichen: Wem Beratung vor Ort wichtig ist, der sollte nach einer Kasse mit Geschäftsstellen in der Nähe des eigenen Wohnorts suchen. Wer auf Online-Service und Telefonberatung setzt, für den eignen sich andere Anbieter.

Wichtig ist das Gesamtpaket der Krankenkasse. „Ein Wechsel nur aufgrund eines dieser Faktoren ist nicht zu empfehlen", betont Stefan Kreuzer.

Bei Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

So wie alle anderen Versicherten dürfen auch chronisch kranke und behinderte Menschen von gesetzlichen Krankenkassen nicht abgelehnt werden. Für sie spielt aber bei der Entscheidung, ob sie wechseln, die Beitragshöhe eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist, mit welchen Trägern von Rehabilitationseinrichtungen oder Hilfsmittelversorgern eine Kasse zusammenarbeitet.

„Für chronisch kranke und behinderte Menschen ist es ein komplexeres Kalkül, bei welcher Krankenkasse man gut aufgehoben ist und bestmöglich versorgt wird", erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen. Oft entscheiden sich Versicherungen für die günstigsten Anbieter und gegen die mit den besten Leistungen und Services.

„Selbsthilfeorganisationen in einem bestimmten Bereich wissen meist sehr gut Bescheid, wo die Unterschiede in der Versorgung liegen und welche Vor- und Nachteile die einzelnen Kassen haben", sagt Danner.

Durch den regen Austausch mit den Versicherten erfahren sie, welche Kasse bei der Bewilligung von Leistungen entgegenkommender ist und bei welcher man oft Widerspruch gegen Entscheidungen einlegen muss. Guter Ansprechpartner ist auch die unabhängige Patientenberatung.

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