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Kommentar zur Causa Böhmermann: Merkel hat richtig entschieden

Berlin - Am Freitag hat Bundeskanzlerin Angela Merkel dem Strafverlangen der Türkei im Fall Böhmermann statt gegeben. Eine richtige Entscheidung? Zwei Meinungen.

Kanzlerin Merkel hat alles richtig gemacht Ein Kommentar von Vanessa Fonth

"Merkel, Merkel, Schande über dich", kommentiert ein Nutzer bei Twitter die aktuelle Entscheidung der Bundesregierung. Sahra Wagenknecht wertet die Zulassung der Strafverfolgung im Fall Böhmermann als Kuschen vor dem türkischen Despoten. Von allen Seiten prasselt Kritik auf Kanzlerin Merkel ein, sie würde die Kunst- und Meinungsfreiheit mit Füßen treten.

Was für ein Unsinn. Wer das behauptet, hat nicht verstanden, was heute in Berlin passiert ist.

Mit ihrer Entscheidung hat die Kanzlerin das einzig demokratisch richtige getan. Denn der Paragraf 103 StGB stellt eine Verwässerung der Gewaltenteilung dar. Ein Organ der Exekutive muss nach diesem Paragrafen eine judikative Entscheidungen treffen. Wenn Merkel die Strafverfolgung also abgelehnt hätte, hätte sie einem deutschen Gericht die Entscheidung abgenommen. Das hat sie bewusst nicht getan. Sie hat dem vollkommen unmodernen Paragrafen 103 des StGB die Tür gewiesen.

Die Kanzlerin hat sich in ihrer Funktion als Organ der Exekutive aus dem Verfahren herausgenommen, indem sie die Entscheidung der einzigen Instanz überlässt, die in unserem Land urteilen sollte: Den Gerichten, der Judikative.

Natürlich ist es richtig zu kritisieren, dass im deutschen Rechtssystem ein Paragraf existiert, der so eine Situation erst ermöglicht. Dieses Problem wird sich - wie am Freitag angekündigt - bald erledigt haben. Denn der Bundestag wird einer Abschaffung höchst wahrscheinlich zustimmen.

Ob es sich bei der sogenannten Schmähkritik um Satire handelt oder nicht, wird nun ein deutsches Gericht entscheiden. Und nicht die Bundeskanzlerin. Im Gegensatz zur Türkei entscheidet hierzulande immer noch der Rechtsstaat und nicht eine Einzelperson. Das ist demokratisch.


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