In einer Baumschutzsatzung wird auf lokaler Ebene geregelt, unter welchen Bedingungen Bäume gefällt werden dürfen. Wir haben Sebastian Kühn aus Erfurt, Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung, dazu befragt.
Herr Kühn, was muss ich tun, wenn ich auf meinen Grundstück einen Baum fällen möchte?Kühn: Dann müssen Sie eine Baumfällung bei der zuständigen Behörde, das ist in der Regel das Umwelt- oder Naturschutzamt Ihrer Kommune, beantragen und begründen. ( Hier finden Sie einen Musterantrag) In Folge gibt es einen Vororttermin, bei dem sich ein oder zwei Vertreter der Behörde von den Baumfällgründen überzeugen. Wird dem Antrag statt gegeben, steht dem Fällen nichts mehr im Weg.
Kann ich als Privatmann selber fällen?Kühn: Theoretisch können Sie das auf dem eigenen Grundstück tun, egal wie hoch der Baum ist. Aber man kann den Baum wegen Nachbargrundstücken, Bebauungen oder Straßen selten in einem Stück fällen. Er muss stückweise abgetragen werden. Und das ist ab einer Höhe von fünf, sechs Metern kaum ohne Hilfe von Experten möglich. Sie brauchen Hebebühnen und Kettensägen und vor allem die nötigen Fachkenntnisse. In diesem Fall ist es ratsam, sich Hilfe beim Fachmann zu holen.
Wie ist das Fällen von Bäumen geregelt?Kühn: Es gibt auf Bundesebene das Bundesnaturschutzgesetz und es gibt auf der lokalen Ebene die Baumschutzsatzungen. Das Bundesnaturschutzgesetz ist für Jedermann gültig und regelt beispielsweise die Sperrzeiten für Baumfällungen. Verboten ist das Fällen bis auf wenige Ausnahmen zwischen 1. März und 1. Oktober des Jahres. Wenn Gefahr im Verzug ist, zählt das zu den Ausnahmen. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit werden beispielsweise ganzjährig durchgeführt. Ausnahmen gibt es auch bei gärtnerischen Anlagen.
Und was besagen die lokalen Baumschutzsatzungen?Kühn: Baumschutzsatzungen gibt es nicht in allen Städten und Gemeinden in Thüringen. Knapp Zweidrittel haben Baumschutzsatzungen, der Rest nicht. Wo es keine Vorschriften gibt, können Bäume unter Berücksichtigung der Sperrfristen des Bundesnaturschutzgesetzes ohne weitere Einschränkungen gefällt werden. Gibt es aber eine Baumschutzsatzung, sind dort die Bedingungen für eine Fällung ganz konkret geregelt. Ziel ist der Erhalt und der Schutz des Baumbestandes. Solche Satzungen gibt es beispielsweise in Erfurt, Weimar, Sömmerda und Arnstadt. In Erfurt zählen alle Bäume mit einem Stammumfang von 50 Zentimetern oder mehr zu den „Geschützten Bäumen". Obstbäume, ausgenommen Wallnuss und Esskastanie gehören nicht dazu.
Gibt es regionale Besonderheiten?Kühn: Nein, die Vorschriften ähneln sich weitgehend. Bei den Baumumfängen gibt es kleinere Schwankungen. In Sömmerda sind aber beispielsweise Nadelgehölze frei, das heißt sie sind nicht in der Baumschutzsatzung enthalten und dürfen bei jeder Größe und jedem Stammumfang gefällt werden.
Hat es Vorteile aus Ihrer Sicht Vorteile, wenn es keine Baumschutzsatzung gibt?Kühn: Das ist nicht so leicht zu beantworten. Ich sage es mal so: Es gibt durchaus Gemeinden ohne Baumschutzsatzung, wo es keine Probleme gibt. Dort wird nicht ständig gemessen und geschaut, ob ein Baum jetzt einen gewissen Umgang oder eine gewisse Größe erreicht hat und gefällt werden muss, nur um später nicht extra einen Antrag stellen zu müssen. Grundsätzlich sind Maßnahmen zum Erhalt der Bäume aber sinnvoll.
Was kostet eigentlich das fachgerechte Fällen eines Baumes?Kühn: Das Fällen ist zunächst einmal das allerletzte Mittel. Viel häufiger wird zurückgeschnitten, etwa durch einen fachgerechten Kronenschnitt, oder der Baum wird abgetragen. Pflege und Sanierung sind ein wichtiger Teil meiner Arbeit. Die Kosten hängen von der Masse des Baumes und der Art des Verfahrens ab. Pauschal lässt sich das also nicht beantworten.
Welche Verfahren wenden Sie an?
Kühn: Zunächst gibt es einen kostenfreien Vororttermin beim Kunden, bei dem ich mir ein Bild mache. Wie hoch und breit ist der Baum? Wie komme ich zur Krone? Welche Form der Entsorgung ist möglich? Das Abtragen ist mit einer LKW-Hubbühne oder Kettenbühne möglich und auch mit Seilklettertechniken. Das normale Fällen in einem Stück kommt zu 99 Prozent nicht zur Anwendung.
Was waren die höchsten Bäume, die Sie abgetragen haben?Kühn: Das waren eine 41 Meter hohe Buche und eine 40 Meter hohe Pappel.
Was macht für Sie den Reiz der Arbeit aus?Kühn: Seit rund zehn Jahren bin ich mit meiner Firma Baumpflege Kühn in den Baumkronen in und um Thüringen anzutreffen. Die Arbeit an der frischen Luft, der direkte Draht zur Natur: Das macht die Begeisterung für meinen Beruf aus. Baumpflege bedeutet ja nicht nur Fällen, sondern vor allem Pflege und Sanierung. Ich hole im Auftrag der Kunden zudem Genehmigungen ein oder erstelle Gutachten, zum Beispiel für außerordentliche Fällungen im Dienste der allgemeinen Verkehrssicherheit. Die Arbeit ist sehr abwechslungsreich.
Zur Person: Sebastian Kühn (40) aus Erfurt ist Geschäftsführer von Baumpflege Kühn. Er ist staatlich geprüfter Techniker für Garten und Landschaftsbau, Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung und European Tree Technician.
Interview: Thomas Fritz
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