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Vereinte Nationen: Sonderberichterstatter kritisiert neues BND-Gesetzespaket

Von den Vereinten Nation kommt Kritik gegen das BND-Gesetzespaket. – CC BY-NC 2.0 via flickr/isriya

Es wurde nicht einmal der Versuch unternommen, die parlamentarische Kontrolle zu stärken. So lautet das Fazit des UN-Sonderberichterstatters zum BND-Gesetzespaket. Außerdem stellt er zwei Verstöße gegen völkerrechtliche Verträge fest.

Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Privatsphäre, Joseph Cannataci, legte der UN-Generalversammlung vergangene Woche seinen ersten Bericht vor. Darin zieht er Bilanz über die bisherige Arbeit und geht auf aktuelle Entwicklungen ein. Cannataci äußert sich auch zum verabschiedeten BND-Gesetzespaket.


Der Posten des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Privatsphäre existiert erst seit Juli 2015. Sein Aufgabenbereich stützt sich auf Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Daraus leiten sich unter anderem die Aufgaben ab, die Entwicklung der Privatsphäre zu überwachen und über mögliche Verstöße dagegen zu berichten. Er soll sich außerdem aktiv für den Schutz und die Verbesserung der Privatsphäre einsetzen.


„Mehr als enttäuschend"

Cannataci äußert Bedenken gegenüber dem BND-Gesetzespaket, zum Beispiel gegenüber dem neu geschaffenen Kontrollgremium. Schon in der Vergangenheit gab die parlamentarische Geheimdienstkontrolle in Deutschland Anlass zur Sorge. Er teilt die Sorge des Menschenrechtskommissares des Europarats (pdf), Nils Muižnieks, inwieweit eine kleine Gruppe von Abgeordneten die rund 6.500 Mitarbeiter starke Behörde überhaupt kontrollieren kann.


Als Gegenbeispiel führt Cannataci den von der britischen Regierung geplanten „Investigatory Powers Bill" an. Anders als bei dem BND-Gesetzespaket wird hier wenigstens versucht, die parlamentarische Kontrolle teilweise zu verbessern. Dementsprechend vernichtend fällt sein Fazit dazu aus:


(Deutschland) ist auf dem besten Weg, Großbritannien als Land mit dem schwächsten Kontrollapparat in der westlichen Welt, im Verhältnis zur Größe seines Geheimdienstes, abzulösen.


Er prangert außerdem die Unterscheidung zwischen Bürgern und Ausländern bei der Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst an. Das würde einen Verstoß gegen Artikel 17 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte darstellen. Dieser gewährt allen Bürgern der Mitgliedsländer ein Recht auf Privatsphäre.


Cannataci fasst seine Kritik in vier Punkten zusammen.


  • Die Voraussetzungen für eine Überwachung sind zu vage und weit gefasst.
  • Die Massenüberwachung durch den BND wird legalisiert.
  • Es wird keine unabhängige Kontrolle geschaffen.
  • Das neu geschaffene Kontrollgremium ist „hoffnungslos unzureichend".

Das Gesetzespaket kommentiert er abschließend mit folgenden Worten:


Anstatt dem Sonderberichterstatter ein Musterrecht zu bieten, das als gutes Beispiel für andere Länder dienen könnte, hat die Bundesregierung etwas geschaffen, das mehr als enttäuschend ist.

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