Es wird für die Verkehrsbetriebe leichter werden, Videoüberwachung einzusetzen. Sie brauchen dafür eine Genehmigung von der Datenschutzbehörde. Diese ist bisher nicht einfach zu bekommen, weil die Datenschutzbehörden hauptsächlich auf den Datenschutz schauen. Mit dem neuen Gesetz wird festgelegt, dass auch der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit in der Abwägung wichtig ist. Somit wird die Abwägung dann öfter zugunsten der Videoüberwachung ausfallen.
Richtig viel wird sich aus meiner Sicht durch die Gesetzesänderung aber nicht verändern. Es gibt jetzt schon in ganz vielen Bahnhöfen und Fahrzeugen Videokameras. Die Bundesregierung geht davon aus, dass ungefähr 3.200 Videokameras durch die Neuregelung dazukommen. Das ist auf die ganze Bundesrepublik bezogen nicht sonderlich viel. Deshalb bleiben die entstehenden Zusatzkosten im Rahmen. Und gleichzeitig werden Kosten gespart, wenn das Genehmigungsverfahren einfacher wird.
Die Gesetzesänderung betrifft die Einrichtungen und Fahrzeuge des Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs von Verkehrsbetrieben, die öffentlich-rechtlich betrieben werden. Welche Einrichtungen und Fahrzeuge sind damit gemeint und welche nicht?Es betrifft alle öffentlichen Verkehrsmittel. Das sind die Fahrzeuge, mit denen jeder mitfahren kann, wenn er einen gültigen Fahrausweis besitzt.
Also alle Verkehrsmittel, die wir außer dem privaten Auto benutzen?Das kann man so zusammenfassen. Also alles, was eine Liniennummer hat, die man in einem Fahrplan oder in der App des Verkehrsverbundes finden kann. Carsharing gehört aber beispielsweise nicht dazu.
Wie verbreitet ist die Videoüberwachung in den öffentlichen Verkehrsmitteln und zugehörigen Bahnhöfen bereits?Das ist sehr unterschiedlich. Bei Fernzügen wie dem ICE gibt es noch keine Videoüberwachung. Die Deutsche Bahn überwacht meistens nur die Bahnhöfe, diese aber fast flächendeckend. Auch U-Bahnen und Straßenbahnen werden sehr häufig mit Videokameras überwacht. Bei den Bussen kommt es darauf an. In den meisten neueren Fahrzeugen ist eine Videokamera schon integriert. Da sind Videokameras bereits technischer Standard.
Auch von Stadt zu Stadt ist es verschieden. In Kleinstädten gibt es generell weniger Videoüberwachung als in Großstädten wie Berlin. Dort sind die Gefahren ja auch höher. Als Daumenregel kann man sagen: Je größer die Fahrzeuge und je größer die Stadt, desto mehr Videoüberwachung wird eingesetzt.
Wenn Videoüberwachung jetzt schon so häufig eingesetzt wird: Warum braucht es dann noch eine Anpassung des Gesetzes?Die Diskussionen mit den Datenschutzbehörden werden immer schwieriger. Ihnen geht es darum, die einzelnen Menschen davor zu schützen, ständig gefilmt zu werden. Sie fordern von den Verkehrsbetrieben einen Nachweis, dass genau an dem Ort, an dem eine Videokamera eingerichtet werden soll, schon einmal etwas passiert ist und auch wieder etwas passieren könnte. Für die Verkehrsbetriebe ist es ganz schwierig, genau das nachzuweisen. Und es passiert ja oft etwas an öffentlichen Orten, an denen vorher nichts passiert ist. Auch die Sicherheitslage hat sich geändert, wenn man an den Anschlag am Breitscheidplatz in Berlin denkt oder an London oder Paris.
Die Videoüberwachung bei den Verkehrsbetrieben ist Teil eines großen Sicherheitskonzeptes, um die Kunden zu schützen - und ein Teil, der immer wichtiger wird. Aus der Erfahrung heraus sind die Verkehrsbetriebe der Überzeugung, dass Leute an öffentlichen Orten, an denen offen eine Videokamera hängt, keine, beziehungsweise weniger, Straftaten begehen. Außerdem ist es mit Videoaufzeichnungen leichter zu beweisen, wer der Täter ist. Und es ist leichter, den Täter zu finden.
In welchem bekannten Fall hat Videoüberwachung etwas gebracht?Kurz vor Weihnachten haben angetrunkene Jugendliche in einem Berliner U-Bahnhof den Schlafsack eines schlafenden Obdachlosen angezündet und sind weggelaufen. Passanten im U-Bahnhof haben noch rechtzeitig das Feuer löschen können, aber die Jugendlichen waren weg. Dieser U-Bahnhof, an dem es passiert ist, ist so ein typischer Fall: Er ist verwinkelt, nicht sehr hell und es ist immer viel los. Die Videokameras haben die Jugendlichen aber aufgenommen. Die Bilder liefen im Fernsehen und wurden in den Zeitungen und sozialen Medien veröffentlicht. Die Jugendlichen haben sich daraufhin der Polizei gestellt, weil vollkommen klar war, dass irgendjemand sie sowieso durch die Bilder in den Medien wiedererkennt.
Wie reagieren die Verkehrsunternehmen in so einem konkreten Fall?Die Bilder werden nicht die ganze Zeit live angeschaut. Das würde bei den vielen Kameras gar nicht gehen. Stattdessen werden die Aufnahmen in einer sogenannten Blackbox gespeichert. Das ist wie eine Art Datentresor. Den Zugriff auf die Blackbox haben nur bestimmte Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens und die Polizei und Staatsanwaltschaft, also nur Leute mit dem passenden Schlüssel.
Damit die Blackbox geöffnet werden darf, muss die Polizei zuerst eine Strafanzeige erhalten haben. Das heißt, jemand muss das Verbrechen bei der Polizei anzeigen. Dann erst kann die Polizei vom Verkehrsunternehmen die Videoaufnahmen einfordern. Sobald die Polizei das Videomaterial hat, ist der Verkehrsbetrieb nicht mehr beteiligt. Die Polizei kann sich die Aufnahmen dann anschauen und gegebenenfalls die Bilder veröffentlichen, um nach den Tätern zu suchen.
Gibt es denn Beweise, dass die Sicherheit tatsächlich durch Videoüberwachung steigt?Beweise gibt es nicht wirklich. In England zum Beispiel gibt es zwei Studien, die eine präventive Wirkung, dass Videokameras Straftaten vorbeugen, sehen, und zwei, die sie nicht nachweisen können. Das hängt natürlich davon ab, wo und wie die Studien gemacht worden sind. In Deutschland gibt es meines Wissens nach keine vergleichbare Studie.
Ich glaube auch nicht, dass durch Videoüberwachung Terroranschläge verhindert werden können. Vor allem Selbstmordattentäter lassen sich nicht von einer Videokamera abschrecken. Auch nicht jemand, der spontan eine Straftat begeht. Aber jemand, der zum Beispiel Diebstähle begehen möchte, sucht sich natürlich Orte aus, an denen keine Kameras hängen und wo er nicht beobachtet wird. Denn durch Videoaufzeichnungen kann man beweisen, dass jemand gestohlen oder einen anderen angegriffen hat. Die Videobilder sind gut genug, um zu erkennen, wer der Täter war. Das schreckt potentielle Täter natürlich ab.
Welche weiteren Vorteile könnte eine verstärkte Videoüberwachung nach Ihrer Erfahrung haben?Man kann feststellen, dass die Leute bei einer Straftat eher bereit sind einzugreifen, wenn sie sich sicher fühlen. Dann sagen sie leichter mal: "Hey, lass das". Außerdem glaube ich, dass es in der politischen Debatte wichtig ist, klarzumachen, dass die Sicherheit der Bürger ein Anliegen der Politik und der Unternehmen, die in der Öffentlichkeit agieren, ist. Wir haben zurzeit eine große Debatte über Sicherheit und Angst und da geht es ganz viel um Gefühle. Ich halte es für sehr wichtig, zu tun, was man kann, um den Leuten das Gefühl zu geben, dass sie sich sicher und frei bewegen können. Und da sind Bus und Bahn ein wichtiger Teil.