„Sterben dürfen“ oder „Sterben müssen“?
Die Berichterstattung über die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg klang im Echo deutscher Medien gelassen: „Vincent Lambert darf sterben" resümierten viele die Entscheidung der siebzehn hauptberuflichen Richter in Straßburg - und so wenig man sich einerseits den eigenen Tod wünscht, so beruhigend ist es ja zu erfahren, dass andere „Sterben dürfen", klingt es doch so, als würden sie andernfalls dazu veruorradunfall schwer geschädigten ehemaligen Krankenpfleger, allerdings nicht.
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