Oliver Tolmein

Rechtsanwalt und Journalist, Hamburg

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Euthanasie für Jugendliche Tötung auf Verlangen

© AFP Bei einer Abstimmung des zuständigen Senatsausschusses im belgischen Parlament wurde der Gesetzesentwurf zur Erweiterung des Euthanasiegesetzes mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art wird wahrscheinlich nächste Woche auf der Tagesordnung des belgischen Parlaments stehen: eine Erweiterung des Euthanasiegesetzes von 2002, das dann auch die Tötung auf Verlangen für einwilligungsfähige Kinder und Jugendliche ermöglichen wird. Die Mehrheit ist dem Gesetzentwurf wahrscheinlich sicher, der auf eine Initiative des sozialistischen Abgeordneten Philippe Mahoux zurückgeht. Bei der Abstimmung im zuständigen Senatsausschuss erhielt er dreizehn Stimmen und kassierte nur vier Gegenstimmen. Ursprünglich hatten die Sozialisten auch geplant, in dem Gesetzentwurf die Zulässigkeit der Tötung auf Verlangen für demente Menschen zu regeln, hatten davon aber, um eine klare Mehrheit zu sichern, wieder Abstand genommen.

Geregelt wird nun, dass tödlich erkrankte Jugendliche und Kinder in der letzten Phase ihrer Erkrankung, wenn insbesondere ihre Schmerzen und andere physischen Probleme sich als nicht behandelbar erweisen, verlangen können, durch einen Arzt getötet zu werden. Anders als bei Erwachsenen rechtfertigen psychische Leiden des Kindes die Tötung auf Verlangen also nicht. Voraussetzung dafür, dass eine legale Tötung durch den Arzt stattfinden kann, ist, dass die Kinder einwilligungsfähig sind; sie müssen also verstehen, was für eine Krankheit sie haben, wie ihre Prognose ist und was es heißt, wenn sie verlangen, getötet zu werden. (...)

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