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Mit Promille aufs Rad - Das müssen Sie beachten

Sich nach der Party mit einem Schwips noch schnell auf das Fahrrad schwingen und nach Hause radeln: Das kann gefährlich und teuer werden. Denn neben dem Unfallrisiko für Sie und andere, drohen Geldbußen und im schlimmsten Fall der Führerscheinverlust. Welche Regelungen für Radfahrer wichtig sind, haben wir hier zusammen getragen.

Auch Fahrradfahrer sind Verkehrsteilnehmer

Trunkenheit am Steuer ist strafbar, so regelt es § 316 Strafgesetzbuch (StGB). Der bezieht sich nicht nur auf Autofahrer, sondern auf alle, die am Straßenverkehr teilnehmen. Promillegrenzen hingegen sind nicht gesetzlich festgeschrieben, aber vom Bundesgerichtshof (BGH) empfohlen. So gelten Autofahrer ab 1,1 Promille Alkohol im Blut als absolut fahruntauglich und machen sich strafbar.

Niedrigere Promillegrenze für Radfahrer

Bei Fahrradfahrern ist der BGH etwas kulanter. Das hängt damit zusammen, dass an den Radfahrer nicht so hohe Anforderungen im Straßenverkehr gestellt werden, auch geht von ihm eine geringere Gefahr aus. Fahruntauglich auf dem Rad ist, wer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs ist. Wer ab diesem Wert in eine Kontrolle gerät, dem droht eine Geldbuße, drei Punkte in Flensburg und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung, auch bekannt als „Idiotentest". Bei Nichtbestehen kann es den Radfahrer sogar seinen Führerschein kosten - sofern vorhanden.

Strafen ab 0,3 Promille möglich

Doch Vorsicht: Schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut kann eine Fahrt auf dem Fahrrad eine Strafanzeige nach sich ziehen. Hierzu muss eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen, beispielsweise durch das Fahren von Schlangenlinien oder dem Fahren ohne Licht. Wenn der Fahrradfahrer gar einen Unfall verursacht, bei dem andere zu Schaden kommen, droht Ihm eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Keine Versicherungsleistung bei Vorsatz

Und die berauschte Fahrt kann noch teurer werden. Bei Vorsatz greift die Haftpflichtversicherung für Unfallschäden nicht. Der Radfahrer bleibt dann auf allen Kosten sowie Schmerzensgeld sitzen. Entscheidet das Gericht, dass der Radfahrer grob fahrlässig gehandelt hat, kann die Versicherung die Leistungen kürzen.

Freie Fahrt mit Elektrofahrrädern?

In welche Kategorie fallen E-Bike und Pedelec? Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich mit dieser Frage beschäftigt und entschied, das Fahrräder mit einem elektrischen Hilfsantrieb, der sich nach Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h abschaltet, nicht als Kraftfahrzeuge einzustufen sind. Schnelle Pedelecs, sogenannte S-Pedelecs mit einem Elektroantrieb, der das Rad auf über 25 km/h beschleunigt, gelten hingegen als Kleinkraftrad. Sie brauchen ein Nummernschild und sind versicherungspflichtig. Hier gelten die Promillegrenzen für Autofahrer: ab 1,1 Promille im Blut ist die Fahrt vorbei.

ADFC fordert höheren Promille-Grenzwert

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) fordert seit Jahren einen höheren Grenzwert für Radfahrer. Dabei geht es nicht um Bevormundung, sondern um den Schutz der Radler. Denn sie haben keine Knautschzone. Kollidieren Radfahrer mit einem KFZ sind ihre Verletzungen meist schwerer als die des beteiligten Autofahrers. Alkoholisierte Radfahrer ziehen sich nach einem Sturz drei Mal häufiger eine Gesichtsverletzung zu als nüchterne Radler, sagte Roland Huhn vom ADFC. Der Fahrradclub erhofft sich durch eine Absenkung des Grenzwertes auf 1,1 Promille, dass der durchschnittliche Promillewert bei Alkoholfahrten langfristig sinkt und die Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss zurückgeht.

Abgesehen von offiziellen Richtlinien sollte aber immer gelten: Lieber nüchtern fahren oder im Zweifel das Rad stehen lassen.

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