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Aufarbeitung von NS-Geschichte: Der Fall Helmut Wolff

Eine Petition fordert, dass der 27. Januar 2019 den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus gewidmet wird. Einer von ihnen war Helmut Wolff. Sein Schicksal war der Anlass für eine Archivstudie der Universität Stuttgart. 


Veröffentlicht bei SWR Aktuell BW Online am 27. Januar 2018.


Entlassen, diskriminiert, zu Zwangsarbeit verurteilt oder von der Uni verwiesen: Während des Nationalsozialismus wurden in Baden-Württemberg zahlreiche Menschen verfolgt. Die Universität Stuttgart stellte sich ihrer Vergangenheit: Ein Antrag, zwei Studierende zu rehabilitieren, die wegen Homosexualität verwiesen worden waren, war Anlass für eine Archivstudie.

Norbert Becker, Leiter des Universitätsarchivs, und Katja Nagel, wissenschaftliche Mitarbeiterin in dem Projekt, ermittelten die Geschichten von 442 Personen, die während der NS-Zeit an der Universität verfolgt und diskriminiert wurden. Sie fanden Dokumente, Bilder, Briefe - alles Belege für Unrecht, das in der NS-Zeit geschehen war.

Helmut Wolff, ein besonderer Fall

Unter den Nationalsozialisten wurden Homosexuelle systematisch verfolgt. Einer von ihnen war Helmut Wolff, ein Studierender der ehemaligen Technischen Hochschule Stuttgart. An seinem Fall lasse sich vor allem die Willkür zeigen, sagt Becker, mit der der damalige Rektor Wilhelm Stortz agierte. Er sei ein überzeugter Nationalsozialist gewesen. Ohne Disziplinarverfahren verwies er Wolff von der Universität - das ist im Rundschreiben vermerkt - und widersetzte sich damit auch damaligen formellen Vorgaben. "In seiner praktischen Allmacht, die ihm das NS-Regime gibt, macht er das einfach so, per Handschreiben", sagte Becker dem SWR.

Von dem Studierenden Wolff ist nicht mehr viel erhalten geblieben. Kein Bild, dafür eine Karteikarte aus dem Prüfungsamt. Am 1. Juli 1936 wurde notiert: "Keine Bescheinigungen dürfen laut Anweisungen von Herrn Rektor an Wolff abgegeben werden." Ein Abschluss wurde dem Studierenden, der es bis zum Vordiplom geschafft hatte, somit verwehrt. Dieses Vorgehen sei, sagte Universitätsarchivar Becker, "reine Willkür, die darauf abzielte, diesen Menschen fertig zu machen."

Aufarbeitung und Anerkennung nach 1945

Nach dem Krieg setzten sich Vorurteile, Tabus und Strukturen im Nachkriegsdeutschland fort: An der Universität Stuttgart gilt bis in die 1960er Jahre die Praxis der sogenannten Disziplinargerichtsbarkeit weiter. Homosexuelle Studierende konnten so wegen unzüchtigem sexuellem Verhalten bestraft und von der Universität verwiesen werden.

Aber auch bundesweit lässt die Aufarbeitung lange auf sich warten. Für homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus gab es lange Zeit keine Anerkennung und keine Entschädigungen. Erst Im Jahr 2000 entschuldigte sich der Bundestag offiziell bei den Opfern, 2002 wurden die NS-Urteile aufgehoben, die Verfolgen rehabilitiert.

Aktuell fordert eine Petition an den Bundestag, dass der Gedenktag am 27. Januar 2019 zum ersten Mal der homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus gewidmet wird. 84 Persönlichkeiten haben das Schreiben unterzeichnet, unter anderem Holocaust-Überlebende, Historiker und Kulturschaffende. Die Widmung am Gedenktag sei ein wichtiges Zeichen. 2011 kam außer den jüdischen Opfern erstmals ein Vertreter der ebenfalls verfolgten Sinti und Roma zu Wort. 2016 wurde an die Leiden der Zwangsarbeiter erinnert, 2017 an die Euthanasie-Opfer. Das "war nicht nur für die Betroffenen von großer Bedeutung, sondern auch für eine breite Öffentlichkeit", erinnert die Gruppe in ihrer Petition.

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