Die Hautfarbe eines Menschen darf in Deutschland nicht zur Grundlage einer Identitätskontrolle werden - wird sie aber immer wieder. Das sogenannte Racial Profiling liegt etwa vor, wenn Polizisten eine Person aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbilds einer Gruppe zuordnen, die sie für besonders kriminell halten, erklärt Dieter Burgard, Landespolizeibeauftragter für Rheinland-Pfalz.
Maria Christoph
Journalistin, München
Interview