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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot kurdischer Medienvertriebe

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot kurdischer Medienvertriebe

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied heute über das Verbot der kurdischen Medienvertriebe Mezopotamien Verlag und MIR Multimedia. Anlässlich der Entscheidung versammelte sich eine Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Verbot wurde bestätigt.