In Sachsen sind mittlerweile alle Asylbewerber erkennungsdienstlich erfasst - und damit auch ihr Fingerabdruck. Das reicht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber nicht: Das BAMF fordert, dass auch die Ausländerbehörden in den Kommunen von allen Flüchtlingen Fingerabdrücke nehmen. Nur so ließe sich Sozialbetrug durch Schummel-Identitäten stoppen, sagte die BAMF-Chefin Jutta Cordt der "Passauer Neuen Presse". Was sagt man in Sachsen zu dem Vorschlag?
Sachsens Innenminister Markus Ulbig hält die Forderung der BAMF-Chefin für richtig. Es müsse dafür gesorgt werden, dass Sozialleistungsmissbrauch ausgeschlossen wird. 24 Fälle sind derzeit in Sachsen bekannt. "Es geht doch darum, dass sichergestellt wird, dass Menschen nicht mehrfach Leistungen bekommen. Mit unserem zentralen Identitätsmanagement haben wir eine Datenbank, wo wir über den Fingerabdruck die Person hundertprozentig identifizieren können. Und mit dem Vorschlag von Frau Cordt soll über den Fingerabdruck sichergestellt werden, dass, wenn jemand staatliche Leistungen beantragt, er dies nicht an mehreren Stellen machen kann", so Ulbig. Sachsens Innenminister verweist aber darauf, dass die Details noch geklärt werden müssen. "Wie das technisch und rechtlich zu hundert Prozent realisiert werden soll, das werde ich am Freitag mit ihr besprechen, wenn ich sie in Nürnberg besuche." Dann trifft sich der Innenministerkonferenz-Vorsitzende Ulbig mit der BAMF-Chefin. Auch darüber, wer das Ganze bezahlen soll, wird geredet werden müssen. Immerhin kostet ein Gerät zum Scannen des Fingerabdrucks etwa 10.000 Euro.
Im Gegensatz zum Innenminister hält der Sächsische Städte- und Gemeindebund das aktuelle Verfahren der zentralen Registrierung für ausreichend, um Sozialmissbrauch durch Flüchtlinge zu verhindern. Geschäftsführer Mischa Woitschek erklärt: "Die werden erfasst, in Akten aufgenommen. Ich gehe davon aus, dass das teilweise digital passiert. Das kann ich aber nicht zu hundert Prozent bestätigen, denn ich kenne noch Handakten, die weitergereicht worden sind. Dadurch ist jedem eine Nummer zugeordnet und hinter der Nummer ist dann auch praktisch der Fingerabdruck desjenigen registriert, sodass er nur mit dieser Registriernummer Leistungen auch beanspruchen kann." Die Sozialbehörden hätten einen Zugriff über das Ausländer-Zentralregister und könnten dort einsehen, wenn jemand mehrfach Anträge gestellt hat.
In ganz seltenen Fällen werden Flüchtlinge nicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen Dresden, Leipzig oder Chemnitz erfasst, sondern in einer Kommune. Im Landkreis Leipzig wird dann die Polizei um Hilfe gebeten, erzählt Konstanze Morgenroth, stellvertretende Pressesprecherin des Landkreises: "Und die haben die zuständigen Geräte und Apparate vor Ort. Die Frage ist natürlich, da wird in Zukunft sicherlich nicht mehr werden als diese Einzelfälle, ob es sich dann lohnt, solche Erfassungsgeräte bereitzustellen. Und unsere Ausländerbehörde hat zwei Standorte im Landkreis, das heißt, wir bräuchten dann wenigstens zwei" - nämlich ein Gerät in Borna und eines in Grimma. Ob es sinnvoll sei, weiterhin die Polizei um Hilfe zu bitten oder nicht, das müsse an übergeordneter Stelle geklärt werden, meint Morgenroth.
Über dieses Thema berichtet MDR AKTUELL auch im: Radio | 08.02.2017 | 05:11 Uhr
Zuletzt aktualisiert: 08. Februar 2017, 07:42 Uhr