Ein körperbehinderter Schüler aus Starnberg wäre an einem Donnerstag im Dezember gern zur Schule gegangen, schließlich kam der Nikolaus. Doch seine offizielle Schulbegleitung wird krank. Die von der Mutter des Schülers organisierte Vertretung wird von der Schule nicht akzeptiert, der Schüler am Ende gar von der Polizei nach Hause geschickt. Im Sinne der verantwortlichen Regierung von Oberbayern ist das Vorgehen völlig richtig und rechtens: Aus Haftungsgründen kann die Schule keine Fremden ins Gebäude lassen. Im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention eher nicht. Bei der Inklusion hinkt Deutschland hinterher – Schulen und Eltern baden die schlechte Umsetzung aus.
Leonie Sanke
Video-Redakteurin, SZ, München
TV-Beitrag