Ob es um die Gästeliste der Geburtstagsfeier von damals noch Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im Kanzleramt geht oder die Einsicht in die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags - Bürger haben durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Recht, auf Antrag Unterlagen von Bundesbehörden zu bekommen.
Eigentlich sollen Anfragen nach einem Monat bearbeitet sein. Als das Gesetz 2006 in Kraft trat, wurde diese Frist häufig überschritten. Zu dem Ergebnis kam eine Studie des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation im Jahr 2012. Nach zehn Jahren sollten diese Implementierungsschwierigkeiten beseitigt sein - sollte man meinen.
Öffentlich sind die Bearbeitungszeiten von IFG-Anträgen nicht. Im Januar 2006 tagt eine ressortübergreifende Gruppe im Bundesinnenministerium und hält fest, dass bei der statistischen Erfassung der IFG-Anträge "unter anderem die Bearbeitungszeit" festgehalten werden soll. Fünf Monate später wird dieser Punkt jedoch gestrichen. Das BMI erfasst also nicht zentral, wie lange die Antragsteller warten müssen, bis ihre Anfragen bearbeitet sind.
Unterstützung gibt es von gemeinnützigen Organisationen
Die Open Knowledge Foundation Deutschland (OKFN) will Bürger bei IFG-Anfragen unterstützen. Dazu stellt die Organisation ein Online-Formular für Anfragen bereit und veröffentlicht alle über die Website getätigten Anfragen und die dazugehörigen Behördenantworten. Dadurch kann OKFN nachvollziehen, wie lange die Institutionen für eine Entscheidung benötigt haben. Für mehr als 5000 IFG-Anträge zwischen 2011 und 2016 hat die Organisation die durchschnittliche Bearbeitungsdauer erfasst - vom Stellen einer Anfrage bis zu ihrem Abschluss.
Im Diagramm nimmt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von links nach rechts zu. Ganz links zu sehen: Nur drei Behörden erfüllen im Durchschnitt die vom Gesetz vorgesehene Frist von einem Monat: das Bundesverfassungsgericht, das Bundespräsidialamt und das Bundesverkehrsministerium. Je größer ein Kreis ist, desto mehr Anträge sind in die Bewertung eingegangen.
Fristverletzungen von Behörden werden nicht sanktioniert
Besonders lange hat es bei den über die Website angefragten Informationen bei der Bundesbank, dem Bundesfamilienministerium, dem Bundesrechnungshof und dem Bundeslandwirtschafsministerium gedauert. Sie haben mehr als doppelt so viel Zeit wie vorgeschrieben benötigt und sind ganz rechts im Diagramm abgebildet. Allerdings werden nicht sämtliche Anfragen nach Informationen auf Basis des IFG gestellt. Wer beispielsweise Details aus Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofs erfahren möchte, muss sich auf die Bundeshaushaltsordnung berufen - und taucht in der IFG-Statistik automatisch nicht auf.
Das Informationsfreiheitsgesetz sieht keine Möglichkeit vor, eine Fristverletzung zu sanktionieren. Benötigt eine Behörde länger, muss sie Gründe dafür liefern und dem Antragsteller innerhalb eines Monats einen Zwischenstand senden. Betrifft eine Anfrage auch die Rechte von Dritten, kann die Frist überschritten werden.
Dieses Jahr feiert die UNESCO am 28. September das erste Mal den "International Day for Universal Access to Information". Betrachtet man die Bilanz nach zehn Jahren IFG, könnte so manche Behörde besser die ein oder andere Bürger-Anfrage bearbeiten, statt auf den Tag der Informationsfreiheit anzustoßen.
*Hinweis der Redaktion: Die hier dargestellten Werte können in einzelnen Fällen von der internen Statistik der Behörden abweichen. Beispielsweise wurden einige Anfragen an den Bundesrechnungshof aus der Statistik von fragdenstaat.de genommen, da die Nutzer keine Angaben mehr zum Verlauf der Anfragen gemacht hatten und dieser somit als unklar galt. Zudem könne es einen Unterschied machen, wenn die Behörde eine Antwort als abschließend ansieht, ein Antragsteller aber nicht - etwa weil er eine Nachfrage hat, die nicht beantwortet wird.