Lars Sobiraj

Online-Journalist, Bergisch Gladbach

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Schoener-Fernsehen.com legal? Abmahnungen möglich?

Screenshot von Schoener-Fernsehen.com

Auch wenn Schoener-Fernsehen.com von CHIP, PC WELT & Co. beworben wird: Die Nutzung ist doch sehr fragwürdig. Vor dem Fernsehkonsum muss man stets zustimmen, dass man Dritten über die eigene Datenleitung urheberrechtlich geschütztes Material hochlädt. Ohne Filesharing auf P2P-Basis funktioniert Schoener-Fernsehen.com überhaupt nicht. Werden die Rechteinhaber dieses Online-Angebot dauerhaft ignorieren?


Achtung! Schoener-Fernsehen.com ist keine Streaming-Webseite, selbst wenn sie auf den ersten Blick so aussehen mag. Wer dieses Angebot in Anspruch nimmt, wird automatisch zum Filesharer. Die Kollegen von PC Welt bemerken zwar zurecht, dass es diesen Gratis-Service für Android-Smartphones und alle Geräte gibt, auf denen ein Browser inklusive Flash läuft. Allerdings wird dort nicht vor dessen Nutzung gewarnt. Wer die Seite betritt, muss vor jedem TV-Konsum akzeptieren, dass über den Adobe Flash Player Zugriff auf die eigene Uploadbandbreite zugelassen wird - siehe Screenshot rechts. Auch wenn dies nur innerhalb des Browsers geschieht, so wird man dadurch automatisch zum Teilnehmer des Datenverkehrs.


Die Anzeige der Sender läuft nämlich über den Dienst peer-stream.com. Die Betreiber schließen eine eigene Haftung für die verbreiteten Werke von vornherein aus. Rechteinhabern wird dort geraten, die US-amerikanische DMCA-Gesetzgebung anzuwenden, um die Löschung der entsprechenden Streams zu verlangen. Es ist allerdings fraglich, in welcher Form die Admins auf derartige Anfragen reagieren. Betreiber ist angeblich die so genannte „Internet TV AG" mit Sitz auf den Seychellen, obwohl sich das Angebot speziell an das deutschsprachige Publikum wendet.


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