Der Direktor vom AG Koblenz Karl-Hans Fischer ist mit seinem Hinweisbeschluss (Az.: 411 C 250/14) einen völlig neuen Weg gegangen. Demnach war die Auskunftserteilung an die abmahnende Kanzlei Rasch durch die Deutsche Telekom in vielen Fällen rechtswidrig. Die Beweise sind nicht mehr verwertbar. Geht damit die Ära der Massenabmahnungen zu Ende?
Lars Sobiraj
Online-Journalist, Bergisch Gladbach
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