Lars Sobiraj

Online-Journalist, Bergisch Gladbach

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Sammelklage gegen Facebook startet im April

Facebook

Der Start der bislang größten Datenschutz-Sammelklage wurde in Wien auf den 9. April festgelegt. Mittlerweile haben sich mehr als 75.000 Personen angemeldet, um sich an der Sammelklage zu beteiligen. Max Schrems von der klagenden Datenschutzorganisation Europe versus Facebook bemängelt die unzureichenden Datenschutzbestimmungen des sozialen Netzwerks. Facebook wird unter anderem vorgeworfen, Informationen im Rahmen des PRISM-Programms an die NSA weitergegeben zu haben. Außerdem werden vom US-Konzern Nutzerdaten aus ganz Europa für nicht offengelegte, eigene Zwecke verwendet.

Das zuständige Wiener Gericht hat den ersten Verhandlungstermin auf Anfang April festgelegt. In der ersten „Klagebeantwortung“ geht Facebook auf keinen der Vorwürfe inhaltlich ein. Ab dem 9.4. wird zunächst nur über die Zulässigkeit der Klage verhandelt. Der Betreiber des sozialen Netzwerks versucht zu argumentieren, weder das Gericht in Wien noch eines in Irland wäre für diese Auseinandersetzung zuständig. Dr. Proksch, Anwalt der Klage glaubt, letztlich wolle man damit bewirken, dass nirgendwo geklagt werden kann. Die Kläger sehen das Vorgehen als reine "Verzögerungstaktik" an.

Facebook hat gute Gründe, in dieser Form vorzugehen. Wenn wie geplant pro Kläger 500 Euro Schadenersatz gezahlt werden müssten, kämen bei über 75.000 Beteiligten schnell mehr als 10 Millionen Euro zusammen. Dafür müsste das Gericht allerdings feststellen, dass Teile des Geschäftskonzepts in Europa aufgrund der hiesigen Datenschutzbestimmungen unzulässig sind. Bemängelt werden auch die in Webseiten implementierten "Like-Buttons" nebst einigen Facebook-Apps, die zu viele Informationen an das Unternehmen schicken. Teile der Datenschutzbestimmungen der Betreibergesellschaft mit Sitz in Irland seien in Europe nicht zulässig, argumentieren die Kläger.

Man wird sehen, ob sich Facebook darauf zurückziehen kann, die Vorwürfe pauschal zu bestreiten und zu behaupten, die Klage könne nirgends eingereicht werden.

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