Lars Sobiraj

Online-Journalist, Bergisch Gladbach

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sorglosbox befreit Kneipenbetreiber vor Filesharing-Abmahnungen

wi-fi

Wer sich mit der Zubereitung von Kaffee und Kuchen auskennt, muss sich mit der Störerhaftung und dem deutschen Urheberrecht nicht zwingend auskennen. Ein neuer WLAN-Router befreit nun alle gewerblichen Anbieter von Freifunk vor Abmahnungen. Die Betreiber der sorglosbox agieren als Telekommunikationsanbieter und können somit für das Verhalten der Gäste nicht haftbar gemacht werden. Zum Original