Wer sich mit der Zubereitung von Kaffee und Kuchen auskennt, muss sich mit der Störerhaftung und dem deutschen Urheberrecht nicht zwingend auskennen. Ein neuer WLAN-Router befreit nun alle gewerblichen Anbieter von Freifunk vor Abmahnungen. Die Betreiber der sorglosbox agieren als Telekommunikationsanbieter und können somit für das Verhalten der Gäste nicht haftbar gemacht werden.
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Lars Sobiraj
Online-Journalist, Bergisch Gladbach
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