Lars Sobiraj

Online-Journalist, Bergisch Gladbach

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MyGully.com-Uploader abgemahnt

Screenshot von MyGully.com

Ein Uploader hat urheberrechtlich geschützte Dateien beim Sharehoster Uploaded.net hochgeladen und seine Uploads beim Forum MyGully.com öffentlich beworben. Die Rechtsanwaltskosten der Kanzlei NIMROD wurden in der Abmahnung auf über 2.000 Euro festgesetzt, der Gegenstandswert beläuft sich wegen der gewerblichen Verbreitung auf 120.000 Euro. Die fraglichen Add-Ons bewegen sich hingegen im Niedrigpreis-Sektor.


Im deutschsprachigen Bereich gehört Uploaded.net ohne Frage zu den beliebtesten Sharehostern. Im Gegensatz zu den P2P-Filesharern kommt es bei den Nutzern von Sharehostern äußerst selten zu Abmahnungen. Der Grund dafür ist einfach. Die Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei lohnt sich nicht, da sich der Gegenstandswert bei Sharehostern auf ein Minimum reduziert. Im Gegensatz zu P2P-Transfers ist der Gegenstandswert gleich dem Wert des hoch- oder auch heruntergeladenen Werkes, bei den zu erwartenden Kostennoten werden die Kanzleien schlichtweg nicht aktiv. Theoretisch möglich sind Abmahnungen aber sehr wohl.


Kanzlei NIMROD mahnt Uploaded.net-Nutzer für Halycon Media ab


Der Kanzlei GGR Rechtsanwälte liegt eine Abmahnung der Kanzlei NIMROD im Auftrag der Halycon Media GmbH & CO KG wegen des Uploads von vier Add-Ons für den Train Simulator 2014 auf Uploaded.net vor. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die vier Add-Ons zum Train Simulator 2014 mit den dazugehörigen Produktschlüsseln auf Uploaded.net veröffentlicht und durch seine Postings bei MyGully.com Dritten zur Verfügung gestellt.


NIMROD geht von einem Gegenstandswert von 120.000 Euro aus (30.000 € pro Add-On) Die geforderten Anwaltskosten belaufen sich somit auf 2.084,40 Euro. Der Gegenstandswert ist deswegen so hoch angesetzt worden, weil die abmahnende Kanzlei von einer gewerblichen Verbreitung und somit einer umfangreichen Urheberrechtsverletzung ausgeht. Gewerblich deswegen, weil sich viele Uploader mit den Transfers Geld verdienen.

Der Abgemahnte hatte dummerweise bei MyGully.com seine Archive inklusive der URL seiner eigenen Webseite verbreitet. Die Kontaktdaten der .de-Domain stimmten bei einer Überprüfung mit den Angaben der vier Produktschlüssel von Halycon überein. Nach einem Abgleich mit den Denic-Angaben und der Datenbank des Spieleherstellers gab es keinen Zweifel mehr bezüglich der Identität des Uploaders. Diese Eigenwerbung wird dem Verbreiter teuer zu stehen kommen.


Uploaded.net/MyGully.com: keine neue Abmahnwelle zu befürchten


Da wohl kaum jemand diesen Anfängerfehler wiederholen wird, ist nicht davon auszugehen, dass es nun zu einer größeren Anzahl von Abmahnungen kommen wird. Sofern es den Sharehostern möglich ist, sind sie dennoch zur Zusammenarbeit mit den Rechteinhaber verpflichtet. Wenn die Identität von Up- oder Downloadern ermittelt werden kann, muss der Betreiber eines Sharehosters dies tun.


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