Lars Sobiraj

Online-Journalist, Bergisch Gladbach

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Xing-Impressum laut LG Stuttgart nicht rechtskonform

Abmahnung

Das Urteil vom Landgericht Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch könnte es die Bemühungen der Nutzer des Businessnetzwerks Xing auf einen Schlag zunichte machen, lästigen Abmahnungen zu entgehen. Laut Urteil wird das Impressum innerhalb des Xing-Profils nicht auffällig genug angezeigt. Es ist zudem nicht ausreichend, lediglich die URL zum Impressum der eigenen Internetseite anzugeben. Jeder Nutzer muss bei Xing ein vollständiges Impressum mit allen Angaben hinterlegen.


Abmahnungen wegen fehlenden Angaben im Impressum gibt es, seitdem diese kostenpflichtig verschickt werden. Obwohl die Thematik schon recht alt ist, kam in letzter Zeit Bewegung in die Sache. Mehrere Gerichte stellten zwischenzeitlich klar, dass es nichts an der Impressumspflicht bei Twitter, Facebook & Co. zu rütteln gibt. Das gilt natürlich auch für Xing. Man muss eher sagen: Das gilt vor allem für Xing, weil dieses soziale Netzwerk fast ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Dort greift nicht nur das Telemediengesetz (TMG). Dort kann für Abmahnungen auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hinzugezogen werden. Das heißt im Klartext, ein Konkurrent fühlt sich wettbewerbsrechtlich benachteiligt, weil sich der Mitbewerber nach seiner Meinung nicht korrekt verhalten und somit den freien Wettbewerb behindert hat.


Das Landgericht Stuttgart hat aktuell befunden, dass es nicht ausreicht, lediglich einen Link im Impressum von Xing anzugeben. Der reine Link zur eigenen Internetseite könne laut Urteil nicht das komplette Impressum ersetzen.


Die ungünstige Platzierung innerhalb des Profils dürfte auch vor Gericht bedeuten, dass das Impressum nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Impressum muss laut TMG frei von Hürden und „ effektiv optisch wahrnehmbar" sein. Das Impressum bei Xing ist in einer winzigen Schriftart und zudem ganz unten rechts angebracht. Es kann von Profilbesuchern nicht auf den ersten Blick ausgemacht werden. Wer es sehen will, muss bis zum unteren Rand herunterscrollen. Die vom Gesetzgeber verlangte „leichte Erreichbarkeit " sieht freilich anders aus.


Ob die vollständige Angabe aller Daten bei Xing ausreicht, um einer Abmahnung zu entgehen, muss noch vor Gericht geklärt werden. In der Antwort auf eine Presseanfrage wurde uns im Mai mitgeteilt, „ es sei überhaupt noch nicht geklärt, ob ihre User ein Impressum anlegen müssten. " Der Betreiber brachte zum Ausdruck, er geht davon aus, hierbei würden sich lediglich Anwälte gegenseitig abmahnen, für den regulären Nutzer bestünde angeblich keine Gefahr. Das stimmt so aber nicht. Wenn die Angaben schon in zumeist privat genutzten Netzwerken nicht fehlen dürfen, wird es bei Xing nicht anders sein.

Auffallend ist, dass das Feld für das Impressum in den letzten Monaten ohne jede Ankündigung in das Businessnetzwerk integriert wurde. Leider antwortete man nicht auf die Frage, seit wann das Profil um ein Impressum ergänzt wurde. Es wäre auch interessant zu wissen, wieso man dieses an einer derart unpopulären Stelle untergebracht hat.


Wie man sein Xing-Profil mit den gegebenen Mitteln so legal wie möglich gestaltet, wird bei dr. web ausführlich erklärt. Alles weitere zur Impressumspflicht auf Webseiten wird hier erläutert!

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