Lars Sobiraj

Online-Journalist, Bergisch Gladbach

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Coinbase muss US-Steuerbehörde Daten von 13.000 Nutzern übergeben

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Der US-amerikanische Online-Handelsplatz Coinbase hat vergangenen Freitag 13.000 seiner Nutzer per E-Mail gewarnt, dass die Übergabe ihrer Daten an den Internal Revenue Service (kurz IRS) bevorsteht. Coinbase versucht seit 2016 ohne Erfolg, sich gerichtlich gegen die Preisgabe der Informationen zu wehren.

Es ist kein Geheimnis, dass die Steuerbehörden in den USA als auch anderswo mittlerweile auf den Handel mit Kryptowährungen aufmerksam geworden sind. Vielen Anlegern wird vorgeworfen, ihre erzielten Gewinne gar nicht oder nur sehr lückenhaft zu versteuern. Von den 5,9 Millionen Nutzern waren zwischenzeitlich nur 900 Personen dazu bereit, den Finanzbehörden über ein elektronisches Formular ihre Einkünfte zwischen 2013 und 2015 mitzuteilen. Der Rest hat auf jegliche Angaben komplett verzichtet.


Coinbase, der größte und weltweit populärste Handelsplatz, informierte unzählige seiner US-amerikanischen Nutzer darüber, dass die Weitergabe ihrer Daten an den Internal Revenue Service (IRS) unmittelbar bevorsteht. Der Steuerbehörde werden sowohl die getätigten Transaktionen, die Bestände als auch die persönlichen Daten wie Name und Anschrift übermittelt. Die Weitergabe betrifft nun laut Urteil alle US-Bürger, die bei Coinbase auf einen Schlag Digitalwährungen im Wert von mindestens 20.000 US-Dollar an- oder verkauft haben.


 IRS klagte bereits zuvor


Im November des Vorjahres hatte die Bundessteuerbehörde IRS eine weitere Klage gegen die Betreibergesellschaft von Coinbase eingereicht, weil man ihnen nicht mitteilen wollte, welche Kunden dort zwischen Dezember 2013 und Dezember 2015 Bitcoin gekauft oder verkauft haben. Coinbase teilte als Begründung mit, die Wahrung der Privatsphäre ihrer Anleger sei ihnen sehr wichtig. Die juristische Auseinandersetzung läuft schon seit Ende 2016, anfangs ging es um die Offenlegung von mindestens 500.000 Account-Daten. Die jetzige Ankündigung muss als Ablehnung des Antrags vor Gericht gewertet werden, das Verfahren erst wieder am 30. März 2018 aufzunehmen. Als Grund für den Antrag wurde angegeben, ein Urteil zu Gunsten der IRS könne extrem negative Auswirkungen auf Coinbase als auch auf den gesamten Kryptomarkt haben. Davon darf man zwar ohne Zweifel ausgehen. Andererseits hätte keiner der Anleger annehmen dürfen, dass sie sich dauerhaft in einem rechtsfreien Raum bewegen können.


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