Lars Sobiraj

Online-Journalist, Bergisch Gladbach

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Artikel

DavorCoin: Betrug mit System | BTC-ECHO

Screenshot der Webseite

Erst im Dezember letzten Jahres wurde der DavorCoin (DAV) den Kunden in Europa und Übersee angeboten. Er ist seit dem 07. Februar spurlos „verschwunden". Was bleibt, sind lediglich die Werbetexte verschiedener Fachanwälte für Kapitalmarktrecht, denen man einen Auftrag zur zivilrechtlichen Verfolgung der Betreiber erteilen soll.

Die Macher des DavorCoin (auch geschrieben Davor Coin) bezeichneten sich selbst als das ambitionierteste Kryto-Projekt überhaupt. Um Interessenten zu gewinnen, wurden in kurzen Abständen Verlosungen veranstaltet, bei denen jeweils eine Million US-Dollar und kurz vor Weihnachten Geräte der Marke iPhone X und Apple iPad verschenkt wurden. Den Anlegern wurde versprochen, sie könnten aus den 1.000 US-Dollar, die sie der Community leihen, innerhalb von 200 Tagen satte 6.000 US-Dollar machen. Wer solchen Versprechungen Glauben geschenkt hat, der ging am Ende nahezu leer aus. Auf der Webseite gab es sogar einen hauseigenen Profit Rechner, mit dem man seinen möglichen Gewinn kalkulieren konnte. Die dort angepriesenen Renditen sind aber unter normalen Umständen auf dem freien Markt nicht realisierbar.


Nach dem Aus des Wettbewerbers Bitconnect gab man bekannt, dass sich für die Teilnehmer dadurch nichts ändern würde. Somit wäre der DavorCoin lediglich zum größten Anbieter am Markt geworden. Die Betreiber hofften auf zahlreiche neue Kunden. Bitconnect musste im Januar die Pforten schließen, nachdem US-Behörden mit Unterlassungsklagen wegen Betrugsvorwürfen juristisch dagegen vorgegangen sind.


Die Verleihplattform auf Krypto-Basis und eigener Blockchain ( hier der Link zum Quellcode auf Github) funktionierte exakt bis zu dem Tag, als es zu wenig neue Anleger gab und ein Großteil der Kunden plötzlich nach der Bekanntgabe neuer Konditionen ihre Einlagen zurückhaben wollten. Am 25. Januar 2018 teilten die anonymen Seitenbetreiber mit, dass man sein verliehenes Geld nun auch vor Ablauf des vereinbarten Investitionszeitraums abziehen konnte. Das verliehene Kapital musste dafür lediglich 14 Tage in Umlauf sein. Plötzlich fehlte den Betreibern das Kapital, um die vielen Anleger zu bedienen, die ausgezahlt werden wollten. Der Kurs des DavorCoins (DAV) stürzte in der Folge von anfangs 170 US-Dollar auf weniger als einen halben US-Cent ab, das Schneeballsystem kollabierte, die meisten Anleger gingen so gut wie leer aus. Auf Facebook gaben Anleger ihre herben Verluste bekannt. Aus 4.000 Dollar wurden plötzlich ganze neun Dollar. Ein anderer Nutzer erhielt von seiner Einlage in Höhe von 20.000 US-Dollar noch ganze 23,50 Dollar zurück.


DavorCoin & Co.: Woran erkenne ich unseriöse Anbieter?


Andere Trittbrettfahrer sind längst an die Stelle des DavorCoins (DAV) getreten, die schon wenige Tage nach dem unfreiwilligen Ende des Projekts bei Twitter und anderswo angekündigt haben, es gebe „ gute Nachrichten " für uns Investoren. Nach dem Aus dieser Plattform gingen direkt mehrere neue Verleihplattformen mit einem ganz ähnlichen Konzept ans Netz. Wer sich davor schützen will, muss in erster Linie auf unrealistische Gewinnversprechen achten. Umso größer die Versprechungen und umso weniger vor den Risiken gewarnt wird, umso schlechter steht es um die Seriosität des Projekts.

Was zudem auf der Webseite davor.io fehlt und worauf man achten sollte, ist ein Impressum. Ohne Impressum mit ladungsfähiger Anschrift und dem Namen des Geschäftsführers gibt es keine Möglichkeit, die Forderungen eintreiben zu lassen.


Zudem haben sich die anonymen Macher erfolgreich gegen eine Aufdeckung ihrer Identität geschützt. Die Domain wurde auf GoDaddy.com, den Namen eines IT Dienstleisters zur Anonymisierung von Domain-Einträgen, angemeldet. Der tatsächliche Standort des Webservers wird vom CDN-Anbieter Cloudflare verschleiert, der sie zudem vor DDoS-Angriffen schützt. Zumindest mit digitalen Mitteln sind die Macher so leicht nicht ausfindig zu machen.


Was tun als Geschädigter?


Ob sich der Gang zum Fachanwalt für Kapitalmarktrecht lohnt, hängt in erster Linie davon ab, ob die Strafverfolgungsbehörden den Betreibern des DavorCoin (DAV) habhaft werden können. Sofern dies dauerhaft nicht der Fall sein sollte, kann man mit oder ohne Fachanwalt mangels gegnerischer Seite keine rechtlichen Ansprüche durchsetzen.

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