Lars Sobiraj

Online-Journalist, Bergisch Gladbach

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Türkei: Handel von Kyptowährungen für Muslime unangemessen

shutterstock_747762016: Bitcoin coin, turkish liras and sunglasses via Shutterstock

Das türkische Präsidium für Religionsangelegenheiten, Diyanet, antwortete kürzlich auf seiner Webseite auf die Anfrage eines Gläubigen. Für Muslime sei der Handel mit virtuellen Währungen „unangemessen", weil diese schlichtweg nicht vom Staat anerkannt werden. Damit eine Währung einen monetären Wert besitzt, müsse sie entweder staatlich autorisiert sein oder einen eigenen Wert wie beispielsweise Gold besitzen.

Wenn türkische Bürgerinnen und Bürger Fragen zu ihrem Glauben haben, können sie diese auch online an das Diyanet İşleri Başkanlığı (Präsidium für Religionsangelegenheiten) stellen. Die dem Ministerpräsidenten unterstellte Behörde beschäftigt über 100.000 Mitarbeiter und verfügt über einen Jahresetat von mehr als einer Milliarde Euro. Das Diyanet ist die oberste islamlische Autorität des Landes.


In der offiziellen Antwort auf die Anfrage argumentiert das Präsidium, dass Kryptowährungen wie Ethereum oder Bitcoin „verschlüsselte Währungen für jedermann" seien, die finanzielle Transfers unter Ausschluss einer zentralen Finanzbehörde ermöglichen würden. Die Wertstellung einer für Muslime gültigen Währung müsse aber entweder von einer staatlichen Autorität verliehen werden. Oder aber es handelt sich um ein Edelmetall wie zum Beispiel Gold, was sehr wertvoll aufgrund seiner einzigartigen Beschaffenheit ist. Dies berichtete kürzlich das türkische Online-Magazin Ensonhaber.com.


Gläubige Muslime können virtuelle Währungen nach Ansicht des Präsidiums nicht als Geld ansehen, obwohl sie in der Türkei mitunter als Tauschmittel eingesetzt werden. Sie besitzen nicht das Prestige und die Glaubwürdigkeit, die der Staat regulären Währungen verleiht. Zudem fehlen hier nach Ansicht des Diyanet Aspekte wie ein zentrales Finanzinstitut nebst staatlichen Garantien. Auch sei es für Muslime nicht angemessen, mit Kryptowährungen zu spekulieren. Man dürfe den Bitcoin auch nicht zur Zahlung „nicht autorisierter Arbeit" oder für Transaktionen benutzen, die gegen das türkische Geldwäschegesetz verstoßen. Verpönt ist zudem, sich mit solchen Mitteln der staatlichen Aufsicht und Kontrolle zu entziehen.

Für den Moment bleibt abzuwarten, in welchem Umfang sich diese offizielle Einschätzung tatsächlich auf das Verhalten türkischer Anleger auswirken wird.

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