Lars Sobiraj

Online-Journalist, Bergisch Gladbach

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Stream4u.tv: 18.000 Euro Schadenersatz für Betreiber und Dienstleister

Screenshot von Stream4u.tv

Das Landgericht Hamburg (Az.: 310 O 221/14) verurteilte die Betreiber der Live-Streaming-Plattform Stream4u.tv und dessen technischen Dienstleister zu jeweils 18.000 Euro Schadenersatz. Der Dienstleister besorgte die Hardware zur Entschlüsselung und Verbreitung des illegalen Sky-Signals.


Wie der Pay-TV-Sender Sky heute in seiner Pressemitteilung mitteilt, sei es somit erstmals zu einer zivilrechtlichen Verurteilung (Schadensersatz) wegen illegalen Sky-Streamings im Rahmen einer Gesamtschuld gekommen. Gesamtschuld bedeutet: Sowohl der Betreiber als auch der technische Dienstleister müssen beide ihren Schadenersatz in gleicher Höhe leisten. Dies wurde Tarnkappe.info vorhin von Sky-Sprecher Stefan Bortenschlager telefonisch bestätigt. Das LG Hamburg begründete das Urteil damit, dem Zulieferer der Hardware zur Entschlüsselung des Sky-Signals musste klar sein, dass ihre Hardware zu missbräuchlichen Zwecken eingesetzt wurde.


Abschreckung an erster Stelle?


Für Sky steht offenbar die abschreckende Wirkung im Vordergrund, denn mit diesem Urteil setzt sich jeder technische Dienstleister, der über die illegale Nutzung seiner Dienste von Sky informiert wird, einem erheblichen Haftungsrisiko aus, wenn er nicht unverzüglich reagiert und seine Leistung einstellt. Thomas Stahn, Director Anti-Piracy & Technology bei Sky Deutschland kommentiert das Urteil: „ Die Verurteilung ist eine Warnung für alle Beteiligten an der illegalen Verbreitung von Sky Inhalten. Im Gegensatz zum Strafrecht haftet jeder Gehilfe auch alleine für den vollen Schaden des Verletzten - unabhängig davon, ob er von dem illegalen Geschäft profitiert hat oder nicht. "


Verhandlung teilweise in Abwesenheit der Gegenseite


Laut telefonischer Auskunft des Sky-Sprechers gegenüber Tarnkappe.info wurden mehrere Termine angesetzt, bei denen teilweise entweder die Vertreter des Ex-Betreibers von Stream4u.tv oder des technischen Dienstleisters nicht vor Gericht erschienen sind. Wir warten noch auf eine E-Mail von Herrn Bortenschlager, die diesbezüglich mehr Details enthalten soll. Update: Es handelt sich um eine Stufenklage, bei der der Dienstleister vor Gericht erschienen ist, der Betreiber nicht.


Hintergrund: Deutsche Fußball Liga (DFL) und Sky Deutschland hatten im November 2016 gemeinsam erklärt, dass sie sich von der illegalen Konkurrenz im Web bedroht sehen. Hauseigene Sky-Ermittler konnten auf Basis ihrer Recherchen die Hauptverdächtigen eindeutig identifizieren. Daraufhin fanden Ende 2013 Durchsuchungen und Beschlagnahmungen im hessischen Pfungstadt und in Sulzbach (Saarland) statt. Im November 2016 wurden in der Folge zwei Angeklagte strafrechtlich verurteilt. Einer der beiden Personen wurde zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

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