Rein rechtlich gibt es europaweit eine einheitliche Regelung, durch eine EU-Richtlinie bis zu 100 000 Euro pro Person und Bank sind in jedem EU-Land Einlagen gesichert.
Der Haken liegt im Augenblick noch darin, dass es keine gemeinsame EU-Einlagensicherung gibt. Es gibt den EU-Binnenmarkt, es gibt die Bankenunion. Aber es gibt noch keine gemeinsame Einlagensicherung, wo sozusagen europaweit alle Banken für Einlagen haften, sondern das ist Ländersache.
Und das heißt, dass es auch Qualitätsunterschiede bei der Einlagensicherung gibt, sowohl wie weit diese Einlagensicherung schon in nationales Recht umgesetzt worden ist, als auch wie viel Geld in solch einem Einlagensicherungstopf drin ist, um dann eben bei einer Bankpleite die Kunden auch zeitnah entschädigen zu können.
Die Hilfskonstruktion sieht so aus, dass wir uns die W... Danke, dass Sie diesen Auszug aus dem kostenpflichtigen Beitrag gelesen haben. Sie können den vollständigen Beitrag lesen, nachdem Sie ihn gekauft haben.
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