Die 14-jährige Martina Baumgartner* wünschte sich ein ganz bestimmtes Handy. Das Geld dafür hatte sie sich mühsam mit Babysitten erarbeitet. Auf der Suche nach einem günstigen Onlineanbieter entdeckte sie Padivision.ch. Sie gab die Bestellung auf und bezahlte im Voraus. Dann kam das lange Warten. Passiert ist seitdem nichts mehr.
Um die Situation schnell zu klären, rief Martinas Vater direkt beim
Internetshop Padivision an. Doch das Telefon klingelte ins Leere. Nach
mehrmaligen Versuchen wandte er sich per Mail an den Shop und bekam die
Handynummer des Geschäftsführers Patrik Schlatter. Dieser versicherte,
das Handy würde noch geliefert. Doch Peter Baumgartner* traute der
Aussage nicht und rief vorsichtshalber beim angeblichen Lieferanten an.
Dieser hatte noch nie etwas von Padivision gehört, dementsprechend war
auch keine Bestellung pendent. Zudem werde das gewünschte Handymodell
gar nicht mehr hergestellt. Alle Bemühungen des Beobachters um eine
Stellungnahme von Padivision blieben unbeantwortet.
Der Rechtsweg kostet schnell viel Geld
Martina Baumgartners Fall zeigt: Beim Einkaufen im Netz lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Wer bereits Ware bei einem Webshopbetrüger bestellt und bezahlt hat, muss sich auf ein Verlustgeschäft einstellen. Zwar kann man durchaus ein Schlichtungsverfahren einleiten, doch das kostet rasch ein paar hundert Franken, die man vorschiessen muss.
*Name geändert
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