Ein Investor, der nicht in der EU wohnt, darf nicht ohne Weiteres Grund und Boden in Salzburg kaufen. Versuche gibt es freilich immer wieder.
Karin Portenkirchner
Die Nachricht sorgte für Aufsehen: Der chinesische Haupteigentümer des Skigebiets Gaißau-Hintersee will in Salzburg Grund und Boden kaufen - zum Beispiel für die angekündigte neue Gondelbahn auf den Anzenberg. Sie soll den in die Jahre gekommenen Dreiersessellift in Hintersee ersetzen.
Doch für Investoren aus sogenannten Drittstaaten wie China, Russland oder den USA ist es sehr schwierig, in Salzburg Immobilien oder gar landwirtschaftlich genutzte Flächen zu kaufen. Geregelt ist das im Salzburger Grundverkehrsgesetz. Es soll - verkürzt formuliert - einen Ausverkauf heimischer Immobilien an Ausländer verhindern.
Wobei Ausländer hier nicht gleich Ausländer ist: EU-Bürger sind Österreichern rechtlich völlig gleichgestellt. Bürger aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), wie beispielsweise der Schweiz, sind ebenfalls begünstigt, brauchen aber eine Bescheinigung des Landes Salzburg.
Erst im vergangenen Sommer erhielt der Schweizer Milliardär Hans-Peter Wild die Zustimmung, das Hotel Goldener Hirsch in der Salzburger Altstadt zu kaufen. Ein Hotel hat sich auch der Haupteigentümer des Skigebiets Gaißau-Hintersee, Zhonghui Wang, gekauft - das ehemalige Resort Alparella in Adnet. Er ist im Dezember mit 94,5 Prozent bei der "masterplanning solutions GmbH" eingestiegen, die das Hotel 2014 gekauft hat. Diese Firma wurde von Gernot Leitner gegründet, der ebenfalls Anteile am Skigebiet Gaißau-Hintersee hält. Geschäftsführer der "masterplanning solutions" ist der Hinterseer Hotelier Albert Ebner, der wiederum zehn Prozent der Gaißauer Bergbahn GmbH besitzt.
Auch für dieses Rechtsgeschäft ist eine Genehmigung des Landes nötig. Denn als "Ausländer" gilt auch eine heimische Firma, deren Anteile sich überwiegend in ausländischem Besitz befinden. Man sei dabei, diese Genehmigung einzuholen, heißt es von der "masterplanning solutions GmbH".
Dem Vernehmen nach will Wang nach der Abwicklung des laufenden Insolvenzverfahrens im Skigebiet Gaißau-Hintersee viel Geld in die Hand nehmen - für die Gondelbahn, aber auch für zusätzliche Hotels, um die Auslastung des Skigebiets abzusichern. Die betreffenden Flächen für die Tal- und Bergstation der Gondelbahn wolle Wang ebenfalls kaufen, heißt es.
In der zuständigen Landesabteilung sagt Chef Franz Moser dazu: "Zuerst muss sich der Investor mit den Grundbesitzern einigen." Sollte es sich bei den Grundstücken um landwirtschaftlich genutzte Flächen handeln, gelten freilich sehr strenge Auflagen. Das Grundverkehrsgesetz sieht vor, dass solche Flächen für Landwirte erhalten bleiben sollen. Sie werden deswegen größtenteils auch nur an andere Landwirte verkauft.
Grundsätzlich gilt: Nicht-EU-Bürger können in Salzburg eigentlich nur dann eine Immobilie kaufen, wenn sie dort "zum Zweck der Berufsausübung" oder für einen späteren Ruhestand ihren Hauptwohnsitz einrichten.
Heikler wird es, wenn es um Zweitwohnsitze oder die Ansiedelung von Betrieben geht. In diesem Fall muss in einem Zeitungsinserat genau bekannt gegeben werden, wer die Immobilie verkaufen will, wo sie sich befindet und wie hoch der Kaufpreis ist.
Wenn ein Österreicher oder ein EU-Bürger dieselbe Summe auf den Tisch legt, dann wird das Rechtsgeschäft mit dem Dritt-staatsangehörigen ungültig. Häufig ziehe der Verkäufer sein Angebot dann aber völlig zurück und verkaufe gar nicht, heißt es beim Land Salzburg.
Doch wie häufig sind solche Anfragen von Investoren außerhalb Europas eigentlich? Christian Schnellinger, der Sprecher der Immobilientreuhänder der Wirtschaftskammer Salzburg, sagt: "Das Interesse in der Stadt Salzburg geht derzeit fast gegen null - in Wien ist es anders." Das berichten auch die auf Innenstadt-immobilien spezialisierten Experten wie Andreas Gressenbauer oder Herbert Jakober. Berndt Kretschmer von Stiller & Hohla spricht von einer "homöopatischen Dosis". Wenn, dann seien Tourismusorte betroffen.
Das bestätigt der Bürgermeister von Zell am See, Peter Padourek (ÖVP). Er ortet auch Lücken im Grundverkehrsgesetz. "Es gibt Möglichkeiten, die strengen Vorschriften über Firmenkonstellationen zu umgehen. Das ist ein offensichtliches Tor, das geschlossen gehört." In Zell gebe es solche Fälle nicht massenhaft. "Aber das Interesse ist auf alle Fälle da", sagt Padourek. Im Bereich Immobilienverkäufe habe es im Vorjahr in Zell am See insgesamt 370 Fälle gegeben. In rund zehn Fällen seien Investoren aus Drittstaaten aufgeschienen.
Daten & Fakten:
Das Land Salzburg hat im Vorjahr 165 Verfahren betreffend Drittstaatsangehörige abgeschlossen – also Nicht-EU- bzw. -EWR-Bürger. Diese Zahl hat sich kontinuierlich erhöht (2013: 140; 2014: 158; 2015: 162).
Die Käufer stammen aus vielen verschiedenen Nationen. Mit großem Vorsprung auf Platz eins lagen im Vorjahr Investoren aus Ex-Jugoslawien (107), die meisten kamen aus Bosnien-Herzegowina (71). Zwölf Käufer kamen aus der Türkei, genauso viele aus dem asiatischen Raum – die meisten aus China (3). Aus den USA, Kanada und Südamerika stammten elf Käufer, aus Osteuropa neun (davon sieben aus Russland). Die meisten Fälle, nämlich 144, bedurften einer Bestätigung nach §11 Abs. 3 Grundverkehrsgesetz (z. B. Kauf einer Eigentumswohnung zur Berufsausübung in Salzburg). In 21 Fällen wurden aufwendigere Bescheide erstellt, z. B. für zusätzliche Auflagen.
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