Julian Weber

Freier Journalist, Heidelberg

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Tödliches Straßenrennen – 22-Jähriger verurteilt

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Im Mai 2020 prallt ein Motorradfahrer gegen eine Laterne und stirbt. Zuvor hat er sich nach Überzeugung des Amtsgerichts Mosbach ein verbotenes Rennen mit einem Wagen geliefert - das hat nun Folgen für den Autofahrer.

Mosbach (dpa/lsw) - Neun Monate nach einem tödlichen Straßenrennen in Mosbach hat das Amtsgericht der Stadt einen 22-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von 13 Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit einem Motorradfahrer um die Wette gerast ist. Nach dem Start an einer Ampel sei das Motorrad dicht hinter dem Auto des Mannes gefahren, sagte Richter Hendrik Gaude während der Urteilsverkündung am Mittwoch. Auf einer Strecke von 800 Metern wechselten sie so mehrfach die Spur und überholten drei Fahrzeuge.

Als der Angeklagte an einer roten Ampel abbremste, musste der 23 Jahre alte Motorradfahrer eine Vollbremsung machen. Dabei verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen eine Laterne. Bei dem Sturz verlor er seinen Helm. Er starb noch an der Unfallstelle. Der Angeklagte fuhr nach dem Unfall weiter, ohne sich als Beteiligter zu erkennen gegeben zu haben.

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand unter anderem die Frage, ob es sich tatsächlich um ein Straßenrennen gehandelt hat. Richter Gaude lässt daran keinen Zweifel: "Was da passiert ist, kann und muss man so auffassen." Der 22-Jährige wurde daher wegen der Teilnahme an einem verbotenen Rennen mit Todesfolge und Unfallflucht verurteilt.

Während des Prozesses konnte aber nicht endgültig geklärt werden, wie schnell die Männer gefahren sind. "Viele Zeugen haben jedoch etwa Tempo 80 genannt", sagte der Richter. Auf der Strecke im Neckar-Odenwald-Kreis sind 50 Stundenkilometer erlaubt. Auch ob es eine Absprache zu dem Rennen gab, blieb unklar. Der Angeklagte und das Opfer aus Sinsheim kannten sich den Ermittlern zufolge nicht.

Der Verteidiger des Mannes widersprach der Auffassung des Gerichts. Ein Rennen habe nicht stattgefunden und sei auf der Strecke auch gar nicht möglich. Der Motorradfahrer sei 34 Meter hinter dem Wagen des Angeklagten verunglückt. Dies sei tragisch. "Eine Kausalität oder Strafbarkeit meines Mandanten sehe ich hier aber nicht", sagte er während seines Plädoyers. Er hatte Freispruch gefordert. Nach dem Urteil kündigte er an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe während des Prozesses ebenfalls bestritten. "Ich mache mir jeden Tag Gedanken darüber, wie das passieren konnte, kann aber keinen Zusammenhang mit mir finden", sagte der 22-Jährige. Er habe den Motorradfahrer vor dem Unfall Ende Mai 2020 nicht gesehen. Auch eine Absprache zu einem Rennen habe es nicht gegeben. "Da bin ich mir zu hundert Prozent sicher."

Die Verhandlung hätte bereits im Herbst beginnen sollen, war aber mehrmals verschoben worden. Zu der Verhandlung am Mittwoch hatte das Gericht zehn Zeugen geladen, darunter weitere Autofahrer und mehrere Ermittler. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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