Julian Dorn

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Trumps zweites Einreisedekret: Neuer Versuch, altes Ziel

Trumps zweites Einreisedekret Neuer Versuch, altes Ziel

In dieser Woche will der amerikanische Präsident Donald Trump eine neue Version seines umstrittenen Einreiseverbots präsentieren. Wird er diesmal vor Gericht damit bestehen können?

© AP Wird er bald wieder gut lachen haben? Noch in dieser Woche will Donald Trump eine überarbeitete und nun „wasserdichte" Version seines Einreiseverbots vorstellen.

Juristisch wasserdicht und präzise" werde der neue Entwurf des Einreiseverbots sein, versprach der amerikanische Heimatschutzminister John Kelly auf der Münchner Sicherheitskonferenz am Wochenende. Noch in dieser Woche will der amerikanische Präsident Donald Trump eine, wie er selbst sagt, „maßgeschneiderte" Fassung seines umstrittenen Einreisedekrets präsentieren.

Unter Verweis auf Terrorgefahren hatte der amerikanische Präsident im Januar einen neunzigtägigen Einreisestopp für Menschen aus sieben muslimisch geprägten Ländern sowie für alle Flüchtlinge verfügt. Dies sorgte weltweit für Kritik. Die Durchsetzung des Verbots hatten Gerichte untersagt. Daraufhin erklärte die amerikanische Regierung, das Dekret nicht bis vor das Oberste Gericht tragen zu wollen. Stattdessen unternimmt Trump einen neuen Anlauf. Das amerikanische Justizministerium ist sich in einer Stellungnahme offenbar sicher, dass Trumps zweiter Vorstoß erfolgreich sein wird: „Damit wird der Präsident den Weg ebnen für den sofortigen Schutz unseres Landes, anstatt weiter einen möglicherweise langwierigen Rechtsstreit zu führen", schreibt das Ministerium. Doch wie will die Regierung das neue Dekret juristisch unangreifbar machen?

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Auf den ersten Blick scheint sich die neue Fassung nicht wesentlich von dem umstrittenen präsidentiellen Erlass zu unterscheiden: Wie der amerikanische Nachrichtensender CNN berichtet, soll laut diesem Entwurf abermals Bürgern aus den sieben muslimischen Ländern Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien pauschal eine Einreisegenehmigung in die Vereinigten Staaten verwehrt bleiben. „Das sind alles Länder, die nicht sehr zuverlässig sind", sagte Heimatschutzminister Kelly. Für das neunte Bundesberufungsgericht in San Francisco, das den ersten Erlass aufhob, verfing dieses Argument auch schon bei Trumps erstem Versuch nicht: Die amerikanische Regierung sei bislang belastbare Beweise schuldig geblieben, die belegen, dass von diesen Ländern tatsächlich eine terroristische Bedrohung ausgehe, kritisierten die Richter. Außerdem gingen alle islamistischen Attacken der vergangenen Jahre in Amerika auf das Konto von Tätern, die amerikanische Staatsbürger waren oder zumindest nicht aus einem der sieben vom Einreisestopp betroffenen Länder stammten.

Auf den zweiten Blick weist der neue Entwurf allerdings einige fundamentale Unterschiede auf, mit denen die Regierung anderen Einwänden der Richter Rechnung tragen will. Laut einem Bericht des „Wall Street Journal" wurden Passagen, die amerikanische Gerichte monierten, gestrichen. Wie CNN schreibt, seien diejenigen Reisenden aus den sieben betroffenen Staaten von dem Einreisebann ausgenommen, die eine gültige Green Card besitzen und damit dauerhaft in den Vereinigten Staaten leben und arbeiten dürfen. Damit sollen in erster Linie chaotische Zustände wie nach dem ersten Dekret vermieden werden. Mitte Januar mussten hunderte Menschen mit permanentem Aufenthaltsstatus an den amerikanischen Flughäfen in Ungewissheit ausharren.

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