Julia Segantini

Volontärin bei Lensing Media, Essen

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Satzungswidrige Wahl beim Trans*Inter*SchwuBiLe-Referat?

Bei der 10. Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) am 19. November gab es Diskussionen um die Wahl der Referent:innen des autonomen Trans*Inter*SchwuBiLe-Referates. Tim Karbe, Student der Universität Duisburg-Essen (UDE), forderte die Parlamentarier:innen auf, die Wahl nicht zu bestätigen. Das Referat selbst wies Karbes Anschuldigungen nach einer satzungswidrig durchgeführten Wahl zurück.

In einer dreiseitigen Stellungnahme erklärte Karbe dem StuPa sein Anliegen. Er kritisierte unter anderem, dass die Wahl ausschließlich per Briefwahl stattgefunden hat, ein Vorgehen, dass so nicht von der Wahlordnung gedeckt sei. „Ich möchte hiermit dem Studierendenparlament und somit jeder einzelnen Parlamentarierin und jedem einzelnen Parlamentarier nahelegen, die Wahl der Referentinnen und Referenten nicht zu bestätigen, da diese ohne rechtliche Grundlage, sowie mit nicht unerheblichen Verfahrensfehlern durchgeführt wurde", so Karbe.

Corona verhindert Präsenzwahl

Wie das Trans*Inter*SchwuBiLe die Wahl geplant hatte, erklärt das autonome Referat so: „Für unsere Wahl hatten wir drei Möglichkeiten angeboten: Die Wahl vor Ort, die Wahl über den Wahlvorstand für die Online-Teilnehmer und die Briefwahl." Für die Präsenzwahl im Zuge der Vollversammlung des Referats wurde den Teilnehmenden ein Raum von der UDE zur Verfügung gestellt. Durch die Corona-Auflagen, war er allerdings nur für maximal 15 Personen ausgelegt. Diesen Umstand machte das Referat öffentlich und bat alle Teilnehmenden um eine Anmeldung. Durch Erfahrungen aus vergangenen Jahren rechnete das Referat nicht mit mehr als 15 Wählenden. Allein diesen Vorgang hält Karbe für regelwidrig, da eine Personenzahl von 15 „in keinem Verhältnis zur potenziellen Wählerschaft steht - denn laut einer Studie aus dem Jahr 2016 definieren sich 7,4 Prozent als LGBT- Bei 42.000 Studierenden könnte dies bis zu 3.100 potenziellen Wahlberechtigten entsprechen."

Um allen die Möglichkeit zur Wahl zu gewähren, plante das Referat zusätzlich einen Livestream, über den die Teilnehmenden von zu Hause aus an der Vollversammlung und an der Wahl teilnehmen sollten. „Die Stimmberechtigten haben im Vorfeld eine Erklärung abgegeben, dass sie damit einverstanden sind, dass der Wahlvorstand die Abgabe der Stimme vor Ort unter Aufsicht der Person durchführen darf. Dafür wären alle Menschen, außer der Wahlvorstand, aus dem Raum gebeten worden. Der Stimmberechtigte und der Wahlvorstand wären in einen separaten digitalen Raum gegangen und hätten dort im Sechs-Augen-Prinzip die Wahl durchgeführt", erklärt das Trans*Inter*SchwuBiLe. Um eine Wahl auf diese Weise durchzuführen, gebe es allerdings keine gesetzliche Grundlage, so Karbe. Somit wären auch diese Stimmen ungültig gewesen. Das Referat entschied sich deshalb dazu, zusätzlich eine Stimmabgabe per Briefwahl anzusetzen.

Probleme bei der Briefwahl

Eine Briefwahl ist prinzipiell möglich. Allerdings müssen auch hier strenge Regelungen eingehalten werden. Zum Beispiel hätte die Frist so gesetzt werden müssen, dass auch diese Stimmen am Tag der Vollversammlung mit den anderen hätten ausgezählt werden müssen. Die Stimmenauszählung habe aber erst eine Woche später stattgefunden und sei deshalb satzungswidrig, so Karbe. Eine Corona-konforme Briefwahlordnung liegt bisher nur als Entwurf vor. Die Regelungen dafür unterscheiden sich von der bisher durchgeführten Briefwahl. Das Trans*Inter*SchwuBiLe-Referat hätte seine Wahl deshalb nicht auf Grundlage der noch inoffiziellen Briefwahlordnung organisieren dürfen.

In einer Gegenstellungnahme wies das autonome Trans*Inter*SchwuBiLe-Referat die Kritik Karbes zurück. Die Regularien der Wahl sowie das Datum der Stimmenauszählung seien in fristgerecht angebrachten Aushängen deutlich gemacht und das Öffentlichkeitsreferat per Mail benachrichtigt worden. Die Wahldurchführung sei somit für alle transparent gewesen. Nach einer Beanstandung durch den AStA sei die Möglichkeit der Wahl über den Stream nachträglich ausgeschlossen worden. Auch darüber habe man die Wähler:innenschaft benachrichtigt. „Leider ist uns aufgefallen, dass die zweite Mail mit den Regularien und Kandidat*innen auf der Homepage und auf der Instagramseite des AStAs nicht veröffentlicht worden ist. Weshalb dieses nicht geschehen ist, können wir nicht nachvollziehen, da die erste Mail mit der Einladung den Weg auf die Seiten gefunden hat", bedauert das Referat.

Entscheidung wird vertagt

Die Briefwahl sei dem Referat vom AStA-Vorsitz vorgeschlagen worden, von dem es auch eine Briefwahlordnung erhielt. Das Wahlausschussmitglied des Trans*Inter*SchwuBiLe-Referates Eva Wodtke habe auf Grundlage dieser Briefwahlordnung die Briefwahl organisiert. „Aus dem Mailtext wird nicht deutlich, dass diese Ordnung noch nicht offiziellen Charakter hat", heißt es in der Gegenstellungnahme. Erst zehn Tage später habe das Referat erfahren, dass die Briefwahl so nicht zulässig ist. „Leider waren zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Briefwahlunterlagen auf postalischem Weg zu potenziellen Wähler*innen. Zu diesem Zeitpunkt war eine Rücknahme nicht mehr möglich und hätte den Ausschluss von Wähler*innen-Stimmen bedeutet", argumentiert das Referat. Wie nun mit der Sache verfahren wird, ist noch unklar. Das StuPa vertagte die Entscheidung auf die kommende Sitzung. Eine Entscheidung konnte nicht gefällt werden, da keine gültige Wahlniederschrift vorlag.

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