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Wie Google Sexismus vervollständigt

Jeder Internetnutzer kennt die Funktion: Während man einen Ausdruck in das Google-Suchfeld tippt, schlägt die Suchmaschine einem die häufigsten Suchworte vor. "Autocomplete" lautet der Name des Tools, mit dem ein ungefähres Bild dessen gezeichnet werden kann, was User suchen, was User interessiert und - was User denken. Wenn man so will, kann "Autocomplete" ein Meinungs- und Stimmungsbarometer sein.

Vor diesem Hintergrund zeigt eine aktuelle Kampagne der UN-Organisation UN Women deutlich, wie aktuell die Benachteiligung von Frauen in vielen Teilen der Welt immer noch ist. Auf den genauso einfachen wie eindrucksvollen Sujets ist jeweils das Gesicht einer Frau in Nahaufnahme zu sehen. Ihr Mund ist durch ein Google-Suchfeld überdeckt. Darauf ist zu erkennen, dass die Suchmaschine eine Wortfolge wie "Women shouldn't" mit Ausdrücken wie "vote", "work" oder "have rights" vervollständigt. Als Hinweis zur Echtheit ist zusätzlich angegeben, dass die Ergebnisse von einer tatsächlichen Google-Suche vom 9. März 2013 stammen.

"Die Kampagne nimmt die weltweit beliebteste Suchmaschine Google, um zu zeigen, dass die Benachteiligung von Frauen ein weltweites Problem darstellt", fasst der Schöpfer der Kampagne, Christopher Hunt, die Aktion im Gespräch mit dem US-Fachmagazin "Adweek" zusammen. Frauen dürfen in vielen Ländern nur bestimmte Jobs machen, werden schlechter bezahlt als Männer und haben es vielerorts schwer, Zugang zu Bildung zu bekommen. Die Organisation schlägt Google auf den Bildern auch bessere Vervollständigungen vor, etwa "Women shouldn't suffer from discrimination anymore."

Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Autocomplete

Die angezeigten Vorschläge stammen laut Google unter anderem "aus den Suchaktivitäten aller Webnutzer und aus dem Inhalt der von Google indexierten Webseiten". Der Internetriese führte die Funktion der automatischen Vervollständigung im September 2010 ein, woraufhin es immer wieder zu heftigen Diskussionen über die Suchvorschläge kam. Seitdem ein Unternehmer im Mai 2013 mit seiner Klage gegen Google vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen hat, muss die Suchmaschine die automatischen Vervollständigungen aber immer dann streichen, wenn sie Persönlichkeitsrechte verletzen. Dies war auch bei Bettina Wulff der Fall: Beim Googeln ihres Namens wurden automatisch Begriffe wie "Rotlichtvergangenheit" oder "Escort" vorgeschlagen, weshalb auch die Ex-Frau des ehemaligen Bundespräsidenten geklagt hatte.

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