Bayern: Keine U-Haft mehr in der JVA Neuburg
Was die Änderung im bayerischen Vollstreckungsplan für die Justizvollzugsanstalt, die Rechtsanwälte und die Untersuchungshäftlinge bedeutet. (Von Dorothee Pfaffel) In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Neuburg hat sich Grundlegendes geändert: Seit Kurzem werden dort neben den Strafgefangenen keine Untersuchungshäftlinge, so genannte U-Häftlinge, mehr untergebracht. Das hiesige Amtsgericht bleibt allerdings weiterhin zuständig.
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