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Gefahr in den eigenen vier Wänden

Durch den Lockdown steigt Gewalt an Frauen. Frauenhäuser kämpfen derweil mit den Hygienebestimmungen und fürchten, bald keine Klientinnen mehr aufnehmen zu können. 


Für die meisten Menschen sind die eigenen vier Wände derzeit Rückzugsort und Schutzraum. Durch die Ausgangsbeschränkungen vollzieht sich der Großteil des sozialen Lebens in der eigenen Familie oder der Wohngemeinschaft. Doch für einige Menschen ist das Zuhause alles andere als ein sicherer Ort - sie werden Opfer von häuslicher Gewalt. 2018 waren laut Bundeskriminalamt 81 Prozent der Betroffenen Frauen. Unter häuslicher Gewalt versteht die Polizei alle Formen physischer, sexueller oder psychischer Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft. Frauenhäuser und Beratungsstellen schlagen nun weltweit Alarm, dass die Ausgangsbeschränkungen zu einem Anstieg von häuslicher Gewalt führen werden. Sabine Zarusky vom Frauenhaus der AWO Dachau erklärt, warum das gedrängtere häusliche Wohnen Gefahren für das Wohl vieler Menschen birgt: "Konflikte in der Familie eskalieren weniger leicht, wenn die Teilnahme am öffentlichen Leben wie Schule, Arbeitsplatz und Kita möglich ist und dadurch jedes Familienmitglied Auszeiten erleben kann."

Besonders kritisch sei es in Familien, in denen Gewalt bereits stattfindet und von den Beteiligten keine Lösung gesucht wurde. "Das Konfliktpotenzial steigt immer, wenn Menschen auf engem Raum zusammenleben müssen und keine Ausweichmöglichkeiten haben, so wie bei Familienfesten an Weihnachten", sagt die Sozialpädagogin. In der jetzigen Situation könnten Frauen nicht zu Freunden oder Verwandten flüchten; oft seien außerdem Anrufe zu Hilfehotlines erschwert, da die Frauen von ihren Partnern kontrolliert würden, sagt Heike Herold von dem Verein von Frauenhauskoordinierung.

Das Frauenhaus der AWO Dachau arbeitet dementsprechend derzeit in einem doppelten Ausnahmezustand. Einerseits muss die Betreuung der Kinder und Frauen im Frauenhaus unter den strikten Hygienevorschriften gemeistert werden. Zurzeit leben dort vier Frauen und sechs Kinder. Die Pädagoginnen beschreiben die Wohnsituation als angespannt. Andererseits rechnet Zarusky mit weiteren Anfragen.

Als Schutzmaßnahme arbeiten nur noch zwei Betreuerinnen im Haus und eine immer im Homeoffice. Die Frauen hätten so wenig Kontakt wie möglich zueinander, nur einmal am Tag gehe eine Person einkaufen. Die morgendlichen Besprechungen werden in den Garten verlagert um genügend Abstand zueinander halten zu können. Die permanente Betreuung der Kleinkinder sei zusätzlich belastend für die Betroffenen, so die psychoanalytische Paar- und Familienberaterin Birgit van Gunsterer: "Die Frauen, die bei uns leben sind in der Corona-Krise besonders von Ängsten und Unsicherheiten geplagt, da sie psychisch bereits instabiler sind - die quasi Quarantäne bedeutet zusätzlichen Stress."

Die Mitarbeiterinnen berichten von vielen Anfragen nach freien Plätzen im Frauenhaus Dachau, derzeit sei aber nur ein Zimmer für eine Frau ohne Kind frei und man müsse vorher 14 Tage in strikte Quarantäne, um das Ansteckungsrisiko für die Bewohnerinnen und Mitarbeiterinnen zu minimieren.

Die Familien- und Sozialtherapeutinnen raten von Gewalt betroffenen Frauen trotzdem dringend, sich an das von der AWO 24 Stunden betreute Beratungstelefon zu wenden, individuelle Hilfestellung sei jederzeit verfügbar. Doch wie können Frauen im Extremfall in der jetzigen Situation reagieren und sich und ihre Kinder schützen? Für Betroffene empfehlen die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses und der Familienrichter Stefan Lorenz vom Dachauer Amtsgericht folgende Strategie: Jegliche Gewalttaten und Drohungen sollen sofort der Polizei gemeldet werden. Diese kann den Täter für mindestens zehn Tage, höchstens aber drei Monate der Wohnung verweisen.

In dieser Zeit sei es den Frauen alleine, aber auch mithilfe von Sozialpädagoginnen und Rechtsanwälten, möglich, sich schriftlich an das Amtsgericht zu wenden. "Auf Grundlage des Gewaltenschutzgesetztes kann das Gericht ein Hausverbot für den Täter verhängen, wenn die Betroffene unter Eid die Tat schriftlich geschildert hat", erklärt Lorenz. Wenn der Täter sich nicht an die Verweisung des Wohnorts halte, müsse er mit weiteren Sanktionen rechnen.

Unbeantwortet bleibt die Frage, wo der Täter während der Ausgangsbegrenzung unterkommen kann. Im letzten Schritt tragen die Kommunen Verantwortung für eine Bleibe, der Gesetzgeber berücksichtige Ausnahmesituationen wie das Coronavirus aber nicht. Noch seien keine solchen Anträge von betroffenen Menschen im Amtsgericht Dachau eingegangen, sagt Lorenz. Auch er rechnet mit einem Anstieg der Fälle häuslicher Gewalt.

Der Frauenhauskoordinierungsverein, der bundesweit die Frauenhäuser vernetzt weist auf über 14 000 fehlende Frauenhausplätze in der Republik hin. Der Verband fordert alternative Schutzunterkünfte, vereinfachte Schutzverfahren und zusätzliche finanzielle Mittel. "Im Moment ist viel Vorbereitung, Kreativität und individuelles Abstimmen gefragt", sagen die langjährigen Mitarbeiterinnen des Frauenhauses. Ein Ausbau der Kapazitäten des Hauses ist im Moment nicht möglich, man stimme sich aber eng mit den zuständigen Behörden im Landkreis ab um für die kommenden Wochen gewappnet zu sein und keine Frauen, Kinder und Mitarbeiter zu gefährden, so van Gunsteren.



 1. April 2020

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