Beitrag zur Korri-Kette: Was bedeuten Scheidungen für Frauen? Ein internationaler Vergleich für Deine Korrespondentin
Putins angebliche Tochter Ekaterina Tichonowa lässt sich scheiden – das will die Agentur Bloomberg von vier anonymen Quellen erfahren haben und vermeint auch zu wissen, dass ihr Noch-Ehemann dadurch Firmenanteile im Wert von umgerechnet 1,7 Milliarden Euro am Petrochemie-Konzern „Sibur“ verliere. Denn die habe er nur als Mitglied der Familie Putin halten dürfen, hieß es.
Normalerweise sind es in Russland die Frauen, die bei einer Scheidung – zumindest finanziell – einen schlechten Deal machen: Kinderlosen Frauen steht bei kurzen Ehen von weniger als fünf Jahren oft nicht einmal Unterhalt zu. Falls doch, fällt er nicht üppig aus, da er am Existenzminimum von umgerechnet 160 Euro im Monat bemessen wird. Bei Müttern muss ihr ohnehin niedrigeres Einkommen dann für sie und ihre Kinder reichen, denn viele geschiedene Väter beteiligen sich nicht mehr an der Erziehung und Versorgung oder haben gleich gar keinen Kontakt mehr zu ihren Familien. „Eine traditionelle russische Familie besteht aus Mutter, Oma, Kind“, wird in Russland oft gewitzelt, weil Scheidungen so alltäglich sind.
Mehr als die Hälfte aller Ehen geht in die Brüche, die meisten halten nur wenige Jahre. Als Gründe führen Soziologen vor allem Alkoholismus,
Geldprobleme und beengte Wohnverhältnisse an. Oft genug spielen die
drei Faktoren zusammen oder sind das Ergebnis des Umstands, dass ein
junges Paar mit dem Eheleben und den alltäglichen Herausforderungen
überfordert ist. Denn geheiratet wird in Russland vergleichsweise jung:
Bei der ersten Hochzeit waren Männer nach Angaben der staatlichen
Statistikbehörde „Rosstat“ im Jahr 2016 durchschnittlich nicht einmal 28
Jahre alt, Frauen unter 25.
Die
formale Prozedur einer Scheidung ist in Russland vergleichsweise
einfach: Gegen eine Gebühr von zwanzig Euro wird die Ehe beim Standesamt
gelöst, einen Monat später ist die Scheidung rechtskräftig. Es gibt
weder ein Trennungsjahr noch einen Versorgungsausgleich. Den
Scheidungsgrund muss das Amt ebenso wenig festlegen wie Unterhalts- und
Sorgerechtsansprüche - um die geht es dann vor Gericht.