Bald beginnen die großen Schulferien. Gerade ältere Schüler nutzen die Zeit auch gern, um sich ein paar Euro Taschengeld hinzuzuverdienen. Wie man einen Ferienjob findet und worauf man achten sollte: Iris Milde hat ein paar Tipps zusammengestellt.
"Im letzten Sommer bin ich 15 Jahre alt geworden und da habe ich nach einem Ferienjob gesucht für die Sommerferien, habe im Internet nachgeschaut und da gab es nicht so viele Sachen. Und dann bin ich irgendwann auf den Freizeitpark Belantis gekommen, dann musste ich dort Eis verkaufen, Pommes zubereiten und an der Kasse stehen."
Auf seiner Suche nach einem Ferienjob hat Eric potenzielle Arbeitgeber persönlich angesprochen und wurde fündig. Jobportale im Internet helfen meist wenig, meint auch Anja Wölm vom Jobladen der Arbeiterwohlfahrt Dresden, die Jugendliche bei der Arbeitssuche unterstützt.
"Also um einen Ferienjob zu bekommen, ist es immer ratsam, zum Beispiel im Bekanntenkreis, Familienkreis sich erst mal umzuhören. Oder vielleicht auch das Lieblingscafé um die Ecke, der Supermarkt, also alles, was so in der Nähe ist, da auch wirklich hinzugehen, sich zu trauen und zu fragen, ob es einen Job gibt."
In vielen Städten gibt es außerdem Jugendberatungszentren, die bei der Jobsuche helfen können und Kontakt zu lokalen Firmen halten. Anja Wölm rät auch, das Geldverdienen eventuell mit den eigenen Zukunftsplänen zu verbinden.
"Vielleicht kann es auch schon so einen Einblick in Berufsorientierung geben, also zu gucken, ist das vielleicht für später auch mal was für mich, könnte ich mir da eine Ausbildung vorstellen? Auch für einen Bewerbungsmappe kann das natürlich auch einen Vorteil bringen, wenn man sagt, ich habe regelmäßig in den Ferien schon mal gekellnert oder in einer sozialen Einrichtung mitgeholfen."
Für arbeitende Minderjährige gelten allerdings besondere rechtliche Vorschriften. Für deren Einhaltung ist grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig, aber auch der Ferienjobber sollte seine Rechte kennen. Kinder zwischen 13 und 14 Jahren dürfen nur mit Einwilligung der Eltern arbeiten - und auch dann nur leichte Tätigkeiten ausüben. Etwa Zeitungen austragen, Nachbars Hund ausführen oder Einkäufe erledigen. Das aber maximal zwei Stunden täglich, so die Anwältin für Arbeits- und Sozialrecht Theresa Beyer.
"Zwischen 15 und 18 gelten die Schüler als Jugendliche, dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden."
In der Regel von sechs bis 20 Uhr, Ausnahmen gibt es zum Beispiel im Gaststättengewerbe. Wochenenden und Feiertage sind für Kinder und Jugendliche grundsätzlich arbeitsfrei. Aber auch hier kann der Arbeitgeber eine amtliche Sondergenehmigungen beantragen. Dann sollte der oder die Jugendliche aber einen Freizeitausgleich bekommen. In den Schulferien dürfen Schüler außerdem maximal vier Wochen arbeiten, denn die Ferien sind auch zur Erholung da.
"Sowohl für Kinder als auch für Jugendliche gilt natürlich, dass sie nichts ausüben dürfen, was ihrer Gesundheit, ihrer Sicherheit, ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung zuwiderläuft. Ich denke jetzt hier an diesen klassischen Fensterputzer im Hochhaus. Das ist vielleicht nicht die richtige Tätigkeit für den 16-jährigen, der sich gerade ausprobieren möchte."
Der Ferienjobber ist über den Arbeitgeber unfallversichert. Der Mindestlohn gilt für Minderjährige übrigens nicht. Die Vergütung muss also individuell ausgehandelt werden, sollte sich aber am Mindestlohn orientieren, so Rechtsanwältin Beyer. Bis rund 1000 Euro im Monat sind steuerfrei. Jugendliche, deren Familien Arbeitslosengeld II beziehen, dürfen 1200 Euro im Jahr anrechnungsfrei dazuverdienen.
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