Henry Steinhau

Medienjournalist, Redakteur & Autor, Berlin

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Artikel

UNESCO fördert offene Bildungsmaterialien

Die von der UNESCO-Generalkonferenz Ende November in Paris angenommenen OER-Empfehlungen (PDF) enthalten fünf zentrale Zielsetzungen. Sie sind zugleich als Handlungsfelder definiert, um sowohl die Entstehung als auch die Verbreitung und vielfältige Nutzung von Open Educational Resources (OER) wirksam zu unterstützen:

Aufbau von Kapazitäten, mit denen alle zentralen Bildungsakteure darin gefördert werden, umfassende OER-Kompetenzen zu erwerben; Entwicklung förderlicher politischer Rahmenbedingungen; Effektiver, inklusiver und chancengerechter Zugang zu hochwertigen OER; Förderung der Entwicklung von zukunftsfähigen Modellen für OER; Förderung und Ermöglichung internationaler Zusammenarbeit.

Die UNESCO-Mitgliedsstaaten verpflichten sich diese Empfehlungen umzusetzen. Gleichzeitig wollen sie nach einiger Zeit evaluieren, inwieweit das geglückt ist.

Die OER-Empfehlungen sind ein Ergebnis jahrelanger Beratungen innerhalb der UNESCO und der internationalen Communitys, die sich für freie Bildung einsetzen. Vor zwei Jahren legte die UNESCO einen Entwurf vor, der seitdem diskutiert und bearbeitet wurde. Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen (UN) für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Sie wurde Ende 1945 von 37 Staaten gegründet und vereint derzeit 195 Mitgliedstaaten.

Die OER-Empfehlungen stießen auf positive Resonanz, etwa beim Bündnis freie Bildung, bei der Creative-Commons-Initiative und der OER-Infostelle.

Den Definitionen fehlt die Erlaubnis, Kopien anzufertigen

Herbe Kritik an den Empfehlungen äußert indes der renommierte US-amerikanische OER-Verfechter David Wiley. Obwohl er sich in den vergangenen Jahre selbst für eine solche UNESCO-Empfehlung eingesetzt habe, sei er nun insbesondere von den enthaltenen OER-Definitionen bitter enttäuscht, erläutert er in einem Kommentar auf seiner Webseite.

Als entscheidenden Nachteil der Empfehlung betrachtet er, dass in den als globale Standards intendierten Definitionen zu Open Educational Resources ausgerechnet das Anfertigen von Kopien nicht mehr zu den pauschalen Erlaubnissen für freigegebene Werke gehöre.

Zwar sei es laut den UNESCO-Definitionen geboten, 
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