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Vorsicht, Abofalle: Der miese Betrug mit gefakten Streaming-Portalen!

Seit den Corona-Maßnahmen verzeichnen Streaming-Anbieter wie Netflix, Sky oder Amazon Prime einen hohen Zulauf an Neukunden. Was soll man auch machen, wenn man sich an Kontaktbeschränkungen oder Ausgangssperren hält? Viele sitzen daher abends gemütlich auf der Couch und schauen sich vermehrt die neuesten Filme und Serien der Anbieter an. Die Abos sind hier natürlich nicht kostenfrei und manch einer sucht im Internet nach günstigeren Alternativen. Verbraucherschützer und LKA warnen jedoch vor dubiosen Streaming-Anbietern, die Filme und Serien als Schnäppchen anpreisen und anschließend hohe Rechnungen per E-Mail verschicken. Bei der Registrierung müssen E-Mail und Telefonnummer angegeben werden, die versprochene Leistung bleibt jedoch aus.


Wie funktioniert ein gefaktes Streaming-Portal?

Die meisten Verbraucher gelangen über Suchmaschinen auf ein Fake-Portal. Dort ist häufig zunächst eine andere Webseite vorgeschaltet, die auf eine weitere Webseite verlinkt. Klickt der Suchende auf der vorgeschalteten Seite ein Film-Angebot an, erfolgen weitere Umleitungen auf wieder andere Webseiten. Dort sieht man nur einen kurzen Clip des Films und wird anschließend zur Registrierung aufgefordert, um ihn in voller Länge zu sehen - so gelangen die Betrüger an die Daten ihrer Opfer. Die Betroffenen sind häufig Minderjährige, die über ein Pop-up-Fenster auf eine der Webseiten der Betreiber gelangen.


Typische Masche: Kostenloses Probeabo

In der Regel werben betrügerische Streaming-Portale mit einem mehrtägigen Probeabo - ganz ohne Kosten und Beschränkungen. Allerdings: Versucht man sich auf der gefakten Webseite zu registrieren, gelingt das meist gar nicht oder nach erfolgter Registrierung lassen sich keine Filme oder Serien streamen. Folglich gehen viele davon aus, dass die Registrierung nicht funktioniert hat. Ein Fehler! Denn die Daten sind beim Betreiber der Webseiten gelandet, der dann dreist die Kosten für ein Abo in Rechnung stellt. Zahlt man die per E-Mail verschickten Rechnungen nicht, landet nach einiger Zeit das erste Inkasso-Schreiben im Briefkasten. Ein Beispiel für ein solches Inkasso-Schreiben mit dem Betreff "Letzte Mahnung" finden Sie auf der Seite des LKA Niedersachsen. Nach einem solchen Schreiben könnten weitere folgen, die eine Pfändung androhen. Sogar Anrufe sollen einige Anwender erhalten haben.


Bei diesen Portalen ist Vorsicht geboten

Die Verbraucherzentrale hat einige Webseiten veröffentlicht, hinter denen offensichtlich Fake-Anbieter stecken. Die Betreiber der angeblichen Streaming-Dienste stellen regelmäßig weitere Webseiten online. Auf fast allen gibt es ein Impressum, in dem ein Unternehmen mit Sitz in Großbritannien genannt wird. Dabei handelt es sich unter anderem um:

Anmama Limited Bizcon Limited Buro Services Limited CIDD Limited Dugo Ltd. Kino Bino Limited Kino Cinemas Ltd Lovelust Limited OLJO Ltd SAFE4MEDIA Ltd Turquoiz Limited

Laufend kommen neue Webseiten hinzu. Sie unterscheiden sich lediglich durch die URL, den Namen im Logo und Angaben im Impressum. Aufgrund einer recht professionellen Aufmachung sind sie schwer von seriösen Webseiten zu unterscheiden. Bei vielen Anbietern taucht ein "flix", "play" und "stream" im Namen auf.


Schutz vor der Abzocke mit Abofallen

Seien Sie skeptisch, wenn ganz neue Filme und Serien im Internet gratis angeboten werden. Ein weiterer Hinweis, dass es sich um ein gefaktes Streaming-Portal handelt, ist die Weiterleitung auf diverse andere Webseiten. Auch Angaben wie "Kosten des Abonnements", "automatische Verlängerung" oder ein "Kostenpflichtig registrieren"-Button finden Sie auf den Fake-Portalen nicht. Und: Schalten Sie nicht bei der Suche nach neuen und kostenlosen Filmen ihren gesunden Menschenverstand aus. Wer glaubt, man muss nur lang genug im Internet suchen, um Gratis-Angebote ohne Hintertürchen zu finden, läuft Gefahr in eine Abofalle eines Betrügers zu geraten. Sind Sie trotz Vorsichtmaßnahmen auf eine Betrugsmasche reingefallen, lassen Sie sich von den Rechnungen und Inkasso-Schreiben nicht einschüchtern, zahlen Sie nicht und erstatten umgehend Anzeige bei der Polizei. Am besten legen Sie dabei alle Schreiben und E-Mails mit Zahlungsaufforderungen vor.

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