Dr. Helga Wäß

Freie Journalistin, Kunst, Kultur Trends und mehr, München

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Artikel

UNESCO - Immaterielles Kulturerbe [1]

Kutschfahrt durch den Kurpark in Baden-Baden, Hintergrund LA 8, Foto: Helga Waess (Presse-Archiv)

UNESCO - Immaterielles Kulturerbe - Listeneintrag in das Bundesweite Verzeichnis jetzt beantragen

 Die UNESCO-Bewerbungsphase für das Bundesweite Verzeichnis für die Aufnahme als Immaterielles Kulturerbe startet jetzt!

 Die UNESCO-Liste soll Kulturelle Vielfalt in Deutschland sichtbar machen

Termin: Bis zum 30. Oktober 2019 können sich Trägerinnen und Träger von Kulturformen aus Deutschland für eine ordentliche Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bewerben. In der Liste werden alltägliche Kulturformen wie Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste oder Handwerkskünste aufgeführt und damit geschützt und gefördert.


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Immaterielles Kulturerbe ist lebendige Kreativität

Wissen und Können haben sich häufig über Jahrhunderte tradiert. Immaterielle Kulturformen prägen und bereichern das gesellschaftliche Zusammenleben in einer Region. Bislang wurden 97 Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis eingetragen. Wir berichteten über den Eintrag des Bauhüttenwesens, des Orgelspielens, der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft oder des Poetry Slams als neue Kulturübung in das Kulturerbe-Verzeichnis.


Die Aufnahmekriterien in die Liste zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes

Die jeweilige Kulturübung muss als Wissen und Können über einen längeren Zeitraum weitergegeben werden. Hieraus kann es sich immer wieder neu und weiter entwickeln.

Die Kulturform steht allen offen und wirtschaftliche ...

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