Heike Bohnes

Journalistin, Fachjournalistin, Fachautorin, Bloggerin, Sachverständige für..., Aachen

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Pflegekraft aus dem Ausland

Heike Bohnes, unabhängige Sachverständige für Pflege

von Heike Bohnes, unabhängige Sachverständige für Pflege Ich werde immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob ich auch polnische bzw. osteuropäische Pflegekräfte vermitteln würde. Nein, ich vermittele keine polnischen Pflegekräfte! Es ist auch nicht legal - egal, was der eine oder andere Anbieter da behauptet. Legal sind Haushaltshilfen aus der EU. Diese dürfen aber keine Pflege ausführen, weil dann sind sie ja keine Hauhaltshilfen sondern (zumindest) Pflegehilfen. Nun aber mal ernsthaft. Eine 24-Stunden-Betreuung ist über deutsches Personal so gut wie gar nicht finanzierbar. Ich habe da bei der Organisation der häuslichen Pflege da so meine Erfahrungen gemacht. Also, was manche Hilfskraft verdienen will, die eigentlich "nur" da sein muss... Aber es geht auch legal. Allerdings nicht für 400,00 EUR im Monat plus Kost und Logis (wirklich, manche haben diese Vorstellung...). Diese Möglichkeiten gibt's:

Wenden Sie sich an die "Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV)" z. B. in Bonn. Oder an Ihre örtliche Bundesagentur für Arbeit. Hier beantragen Sie sozusagen eine Haushaltshilfe. Die Bundesagentur prüft dann den Arbeitsmarkt. Findet sie keine deutsche Hilfe, wird im Ausland gesucht. Aber Vorsicht! Es handelt sich um eine Behörde und kann daher dauern (6 bis 7 Wochen). Sie können bei der ZAV aber auch eine selbst beschaffte Haushaltshilfe anmelden. Diese darf dann bis zu 3 Jahre bleiben. Sie müssen diese Haushaltshilfe allerdings wie eine deutsche Haushaltshilfe bezahlen und Sozialabgaben abführen. Die Kosten für diese Haushaltshilfe können Sie dann auch steuerlich absetzen.

Vorsicht bei unseriösen Angeboten! Wenn Sie die Dienste einer selbstständigen Kraft in Anspruch nehmen, darf diese ihren Preis selbst festlegen. Dann kann sie auch als Pflegekraft arbeiten. Sie ist dann auch für ihre Sozialabgaben, Steuern usw. verantwortlich. Wohnt diese Hilfskraft jedoch in Ihrem Haushalt und sind Sie der einzige Auftraggeber, ist sie scheinselbstständig. Das Arrangement ist schon nicht mehr legal. Agenturen werben oft mit der "Entsendung" von Pflegekräften aus dem Ausland, die dort bei Pflegediensten angestellt sind. Diese werden in der Regel über eine (gegen Gebühr 600 - 900 EUR) deutsche Agenturvermittelt. Sozialabgaben und Steuern werden im Heimatland entrichtet. Sie zahlen das Gehalt an den Pflegedienst. Auch hier ist das Arrangement oft nicht legal. Denn die Arbeitsanweisungen erhält die Pflegekraft ja nicht von ihrem Arbeitgeber, sondern von Ihnen. Das ist dann so etwas wie "Leiharbeit". Wird Ihnen eine Hilfskraft angeboten, die nur 3 Monate bleiben kann und dann wechseln muss, müssen Sie damit rechnen, dass diese mit einem Touristenvisum und nicht mit einer Arbeitserlaubnis in Deutschland ist. Das ist auch nicht legal... Kurzum: So ganz legal und dann auch noch super-billig bekommt man das mit der 24-Stunden-Pflege nicht hin. Dennoch habe ich von einigen Leuten gehört, die sehr positive Erfahrungen mit ihren (illegalen) Pflege- bzw. Hilfskräften gemacht haben. Es wird von einigen Parteivertretern derzeit überlegt, Pflegeassistenten auszubilden, die über eine Art Kombilohn (der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss) finanziert werden sollen, um die Illegalität zu unterbinden. Schwerpunktmäßig sollen hierzu Langzeitarbeitslose und schwer Vermittelbare herangezogen werden. Warten wir einmal ab, was das gibt...

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