Heike Bohnes

Journalistin, Fachjournalistin, Fachautorin, Bloggerin, Sachverständige für..., Aachen

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Ratgeber gesetzliche Betreuung: So regen Sie eine Betreuung an - Magazin Wohnen und Leben im Alter

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, für ein Familienmitglied oder sogar einen Nachbarn eine gesetzliche Betreuung anzuregen. Es kann aber auch sein, dass Sie selbst feststellen, dass Sie sich nicht mehr um Ihre Angelegenheiten kümmern können und einen rechtlichen Betreuer benötigen. Jede Person kann eine Betreuung anregen oder beantragen. Ansprechpartner ist das für den Wohnort der betroffenen Person zuständige Betreuungsgericht, das eine Abteilung des Amtsgerichts ist.

Antrag oder Anregung

Wenn Sie selbst einen Betreuer benötigen, stellen Sie beim Gericht einen Antrag. Dazu können Sie entweder persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts vorsprechen oder Sie schreiben einen Brief. Wichtig ist, dass Sie möglichst ein Attest Ihres Hausarztes beifügen. In dem Attest muss eine Diagnose stehen, die den Betreuungsbedarf verursacht und die Einschätzung des Arztes, dass eine Betreuung erforderlich ist. Das Gericht wird dann prüfen, ob Ihre Erkrankung oder Behinderung so schwerwiegend ist, dass eine Betreuung erforderlich ist. Dazu wird zumeist ein so genannter Verfahrenspfleger bestellt, der als erstes Kontakt mit Ihnen aufnimmt.


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