Heike Bohnes

Journalistin, Fachjournalistin, Fachautorin, Bloggerin, Sachverständige für..., Aachen

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Schon gewusst? Zusätzliche Zahn-Vorsorgeuntersuchung für Demenzerkrankte

Seit dem 01. Juli dieses Jahres haben Demenzerkrankte Anspruch, auf zusätzliche Vorsorgemaßnahmen beim Zahnarzt, die die Krankenkasse bezahlt.

Voraussetzung nach § 22 a SGB V ist jedoch, dass mindetsens Pflegegrad 1 vorliegt, oder dass der Erkrankte Leistungen der Eingliederungshilfe erhält.

Zu den Vorsorgemaßnahmen gehört die  Erhebung des Mundgesundheitsstatus und die Erstellung eines Plans zur Mund- und / oder Prothesenpflege, sowie die Aufklärung über die richtige Zahn- und Prothesenpflege, sowie Mundhygiene. Ebenfalls gehört zur Leistung, dass harte Zahnbeläge entfernt werden.
Die Pflegeperson soll vom Zahnarzt in die notwendigen Aufklärungsgespräche einbezogen werden.

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